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Zwei unterschiedliche Bürgschaftsarten
Der Vermieter erhält die Zahlung nach Zahlungsaufforderung vom Bürgen und kann somit zeitnah, ähnlich einer Mietkauton in bar, über die Kautionssumme verfügen. Der Bürge darf die Zahlung nur dann verweigern, wenn die Forderung des Vermieters offenkundig rechtsmissbräuchlich ist.
Nach der Forderung des Vermieters wird diese zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft. Erst nach positiver Prüfung wird die Forderung auch an den Vermieter ausgezahlt. Somit profitieren alle Beteiligten, sowohl Vermieter als auch Mieter, von Fairness und unserem Plus an Sicherheit.
Fragen und Antworten
Mietkaution in Höhe von 1.500 €
Basis: 1.500 € x 4,5 % = 67,50 € Jahresbeitrag, entspricht 5,63 € monatlich
Premium: 1.500 € x 5,0 % = 75 € Jahresbeitrag, entspricht 6,25 € monatlich
Unser Kooperationspartner
Kölner Landstraße 33
40591 Düsseldorf
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²Die Mietkautionssumme beträgt maximal 30.000 €.