Unser Tarif und Informationen
Ihre ganzjährige Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis jeweils max. 56 Tage
Profitieren Sie von:
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 12.2021).
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist für jede Person einzeln abzuschließen. Sie können entweder jetzt gleich online abschließen oder sich einen Antrag zuschicken lassen.
Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.
Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, für Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, für Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen), für Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren, für Psychotherapie, Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen.
In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.
Dokumente & Dateien
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Unser Krankenversicherer ist die UKV
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 8 44 - 70 00
Telefax: (06 81) 8 44 - 25 09
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AG Saarbrücken, HRB: 7184