Ihr Verkehrs-Rechtsschutz
Mehr zum Verkehrs-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film
Beispiele für Ihren Verkehrs-Rechtsschutz
Versicherte Personen und Objekte
- Eigentümer*in
- Eigentümer*in
- Halter*in
- Mieter*in
- Leasingnehmer*in
- Erwerber*in
- Veräußer*in
- Fahrer*in
- Fahrgast
- Fußgänger*in
- Radfahrer*in
- Versicherungsnehmer*in
- Ehepartner*in²
- Lebenspartner*in im selben Haushalt²
- Minderjährige Kinder²
- Minderjährige Enkelkinder in Obhut²
- Volljährige Kinder und Enkelkinder (unverheiratet, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)²
- Familienangehörige, die im selben Haushalt oder in der Einliegerwohnung leben²
- Eltern in einem Pflegeheim²
- Alle Kraftfahrzeuge des im Verkehrs-Rechtsschutz versicherten Personenkreises zu Lande und zu Wasser²
Was zahlt Ihr Verkehrs-Rechtsschutz?
Leistungen im Überblick
Immer Inklusive
Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.³ Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.
Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.
Unter meinrecht.de bieten wir Ihnen ein Servicepaket rund um die private Vorsorge und die Themen Beruf und Mobilität: inklusive RadMobilSchutz, digitaler Testamentsgestaltung und weiterer attraktiver Serviceleistungen.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie
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Abschluss Rechtsschutzversicherung
40549 Düsseldorf
E-Mail:
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsservice von A bis Z
² Im Single-Rechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin versichert.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁴ Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.