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Ihr privater Rundum-Schutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung

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Ihr privater Rundum-Schutz

Der Online-Shop liefert die bezahlte Ware nicht, Sie erhalten die schriftliche Kündigung, die gegnerische Unfallpartei bestreitet jegliche Schuld oder die Nachbarschaft beschwert sich über Ihr sommerliches Grillen? Mit Ihrem Rundum-Schutz stehen Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite! Er sichert Sie in allen privaten Lebensbereichen ab. Und das schon ab 31,70 € monatlich!¹ Der Rundum-Schutz enthält einen Privat-, Verkehrs-, Haus- und Wohnungs- sowie Berufs-Rechtsschutz.

Für Sie versichert

Privat-Rechtsschutz:
Wir bieten Sicherheit in sämtlichen Bereichen Ihres privaten Lebens, zum Beispiel bei Ärger mit dem Finanzamt, dem Online-Shop oder dem Reiseunternehmen.
Verkehrs-Rechtsschutz:
Ihr Schutz in Sachen Kfz und Straßenverkehr – vom Verkehrsunfall über Bußgeldbescheide bis hin zum Kauf eines Neuwagens.
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Beispiele für Ihren privaten Rundum-Schutz

Ihr privater Rundum-Schutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen: Sie erwerben in einem Online-Shop ein Tablet. Trotz Zahlung erfolgt keine Lieferung. Sie möchten Ihr Geld zurückfordern. Das Finanzamt erkennt Ihre Sonderausgaben nicht an. Sie legen Einspruch ein und klagen vor dem Finanzgericht. Ihr minderjähriges Kind wird in einem sozialen Netzwerk gemobbt. Da die Gegenseite nicht reagiert, benötigen Sie anwaltliche Hilfe, um die diskriminierenden Inhalte löschen zu lassen.

Versicherte Personen

Versichert sind Sie, Ihr*e Lebenspartner*in und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.³
 
Darüber hinaus sind Ihre minderjährigen und in Ihrer Obhut befindlichen Enkelkinder versichert. Ebenso abgesichert sind Ihre im selben Haus lebenden und nicht mehr erwerbstätigen Angehörigen ab 60 Jahren sowie Ihre nicht mehr erwerbstätigen Eltern ab 60 Jahren in einem Pflegeheim.³

Was zahlt Ihr privater Rundum-Schutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
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Leistungen im Überblick

Unseren Rechtsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. Der Grafik können Sie entnehmen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket. Download
Inkl.

Immer Inklusive

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher. Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.
Telefonische Rechtsberatung
Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung⁴ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
Neu

ab Tarif 2020:

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020) Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
 
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Downloads

Ihr Privat-Rechtsschutz (PDF 398 KB) MEINRECHT (PDF 410 KB) Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2023 ÖRAG (632 KB)

Abschluss Rechtsschutzversicherung

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht. MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
0211 529-5555
¹ Prämien bei 150⁶/ 300 € Selbstbeteiligung, inklusive 19 % Versicherungssteuer.
² Gilt für Angelegenheiten, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwält*innen bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
³ Nicht im Single-Rechtsschutz.
⁴ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁵ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
⁶ Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
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