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Bauherren-Rechtsschutz

Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren!

Ihr Bauherren-Rechtsschutz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin telefonisch klären möchten. Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen bei: Erwerb oder Errichtung eines Neubaus Um- und Ausbau Sanierung

Kosten für Ihren Bauherren-Rechtsschutz

Wir ermitteln für Ihre geplante Bausumme einfach und schnell den möglichen Versicherungsbeitrag. Unser Bauherren-Rechtsschutz schützt Sie, damit Ihre geplante Finanzierung nicht gefährdet wird. Die Bausumme setzt sich zusammen aus Architektenkosten, Bauleistungen einschließlich Stundenlohnarbeiten, dem Neuwert von Baustoffen und Bauteilen, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen, Grundstückskosten.

Für weitere Fragen informiert Sie Ihr Sparkassen Kundenberater gerne ausführlich.

Über den Button "Berater vor Ort suchen" gelangen Sie direkt zu unserer Betreuersuche, in der Sie auch die Sparkassen finden.
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Beispiele für Ihren Bauherren-Rechtsschutz

Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimalen Schutz bei Bau, Kauf und Sanierung Ihrer Immobilie. Ihr Bauherren-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen: Beispiel aus der Praxis: Die teure Planung

Schon vor der Finanzierung Ihres Einfamilienhauses bei Ihrem Finanzierungspartner beauftragen Sie eine Architektin mit der Planung Ihres Einfamilienhauses. Sie übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Als Ihr Haus fertiggestellt ist, können Sie es nicht beziehen, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrer Architektin, die auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.

Beispiel aus der Praxis: Der mangelhafte Neubau

Innerhalb eines Jahres nach Errichtung Ihres Einfamilienhauses stellt sich heraus, dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben. Zudem wurde die Wärmedämmung mangelhaft erstellt. Als Sie verlangen, die Schäden zu beheben, weist die Baufirma jede Verantwortung von sich. Laut Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. Wärmedämmung 110.000 € kosten. Sie sehen sich gezwungen, Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

Beispiel aus der Praxis: Der verschimmelte Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.

Unsere Bauherren -Rechtsschutz-Leistungen im Überblick

Versicherte Objekte Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland: Eigentumswohnung Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten Ferienwohnung bzw. -haus Versicherte Personen Versicherungsnehmer*in als Bauherr*in oder Käufer*in Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen. Versicherter Zeitraum: fünf Jahre Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall keine Wartezeit Selbstbeteiligung: wahlweise 250€¹/400€ oder 850€¹/1000€ Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist. Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei Ihrer Sparkasse oder bei Ihrem öffentlichen Versicherer erhältlich und nur in Verbindung mit einer Finanzierung oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:
- Bauleistungsversicherung
- integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Bauhelfer-Unfallversicherung
- Rundum-Schutz für Hauseigentümer*innen
Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn² der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich. Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu vier Wohneinheiten. Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen. Die Bau-/Kaufsumme darf bis zu 2 Mio. € betragen.
Inkl.

Immer Inklusive

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher. Erste Hilfe im RechtsschutzfallSofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. Telefonische Rechtsberatung Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
Neu

ab Tarif 2020:

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020 Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Downloads

Ihr Bauherren-Rechtsschutz (PDF 329 KB) Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (PDF 632 KB)

Abschluss Rechtsschutzversicherung

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht. MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
0211 529-5555
¹ Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Ihre Kundin oder Ihr Kunde eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
² Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin selbst oder einer von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁴ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
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