Die Vorteile unserer Risiko-Lebensversicherung
Umfassend, einfach, stark

Mit dem ersten gezahlten Beitrag sind Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Sollten Sie während der Laufzeit sterben, zahlen wir die vereinbarte Leistung an die von Ihnen bestimmte Person. Wenn Sie den Ablaufzeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig.
FAQ - Die häufigsten Fragen zur Risiko-Lebensversicherung
Mit der Provinzial haben Sie einen zuverlässigen Versicherer an Ihrer Seite. Ihre Fragen beantworten wir gern in einem gemeinsamen Beratungsgespräch. Ergänzend erhalten Sie bereits hier ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Risiko-Lebensversicherung.
Risiko-Lebensversicherung mit gleichbleibendem Versicherungsschutz
Unsere Risiko-Lebensversicherung bietet Ihnen einen preiswerten Versicherungsschutz für den Todesfall. Dabei bestimmen Sie die Laufzeit sowie die Höhe des Versicherungsbedarfes selbst. Die vereinbarte Leistung zahlen wir bei Tod der versicherten Person aus.
Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben
Sie möchten für zwei Personen einen preiswerten Versicherungsschutz bei Tod - ganz unkompliziert in einem Vertrag. Bei der Risikoversicherung auf verbundene Leben zahlen wir die Versicherungsleistung bei Tod der zuerst sterbenden Person aus. Die Beiträge zahlen Sie bis zu diesem Zeitpunkt. Wenn beide versicherte Personen den Ablauf der Versicherungsdauer erleben, wird keine Leistung fällig.
Risiko-Lebensversicherung mit fallendem Versicherungsschutz
Diese Form der Risiko-Lebensversicherung eignet sich zur Absicherung eines fallenden Kredits oder der Hypothekenfinanzierung. Die noch vorhandene Versicherungssumme zahlen wir bei Tod der versicherten Person aus. Die Versicherungssumme fällt monatlich linear, so dass sie am Ende der Laufzeit bei null liegt.
Die Beiträge zahlen Sie bis zum Tod der versicherten Person, längstens bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Diese endet deutlich vor Ende der Versicherungsdauer. Bei einer Versicherungsdauer von 10 Jahren zahlen Sie die Beiträge zum Beispiel nur sechs Jahre."
Umtauschrecht in eine Rentenversicherung mit Risiko-Zusatzversicherung
Sollte in den nächsten Jahren der Aufbau Ihrer Altersvorsorge an Bedeutung gewinnen, haben wir eine interessante Lösung für Sie: Ohne erneute Gesundheitsprüfung können Sie während der ersten zehn Versicherungsjahre Ihre Risiko-Lebensversicherung problemlos in eine Rentenversicherung mit Risiko-Zusatzversicherung umtauschen. Die Laufzeit der Risiko-Zusatzversicherung ist dabei frei wählbar, muss aber mindestens fünf Jahre betragen. Sie sichern sich so eine lebenslange Rente ohne den Todesfallschutz zu verlieren. Optional können Sie sich auch für eine Kapitalabfindung entscheiden.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Wir übernehmen - solange Sie berufsunfähig sind - die Beitragszahlung Ihrer Versicherung. So bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Falls vereinbart, erhalten Sie außerdem die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie bei der Risiko-Lebensversicherung mit gleichbleibendem Versicherungsschutz oder bei der Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben für eine der beiden versicherten Personen vereinbaren.
Erhöhung von Beitrag und Leistungen
Durch den Einschluss einer Dynamik erhöhen sich die Leistung und die Beiträge der Versicherung. So können Sie den Versicherungsschutz der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen – und das ohne neue Gesundheitsprüfung. Ob Sie Leistung und Beiträge tatsächlich erhöhen wollen, entscheiden Sie jedes Jahr neu.
Zwischen zwei Formen der Dynamik können Sie wählen:
- Erhöhung im gleichen Verhältnis, wie sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten erhöht hat, mindestens aber um 5 % des Vorjahresbeitrags
- Erhöhung um einen vereinbarten Prozentsatz zwischen 1 % und 10 % des Vorjahresbeitrags
Die Dynamik können Sie bei der Risiko-Lebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme oder bei der Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben vereinbaren.
Steuerlich absetzbare Beiträge
Bei Risiko-Lebensversicherungen sind die Beiträge im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendung als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 1.900 EUR für Arbeitnehmer und 2.800 EUR für Selbstständige.
Keine Einkommensteuer
Leistungen aus der Risiko-Lebensversicherung sind einkommensteuerfrei