Die Vorteile einer Riester-Rente
Sie haben bereits einen Riester-Vertrag oder Sie haben noch keine Riester-Rente?

Es lohnt sich einmal im Jahr zu prüfen, mit welchem Eigenbeitrag Sie in den Genuss der vollen staatlichen Zulage kommen oder ob Ihr derzeitiger Eigenbeitrag für die volle staatliche Zulage noch ausreichend ist.
Allgemeine Informationen zur Riester-Rente
Mit der Provinzial haben Sie einen zuverlässigen Versicherer an Ihrer Seite. Ihre Fragen beantworten wir gern in einem gemeinsamen Beratungsgespräch. Ergänzend erhalten Sie bereits hier ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die staatliche Förderung der Riester-Rente.
Die Versorgung durch die gesetzliche Rente wird immer schlechter. Immer weniger Arbeitnehmer müssen Beiträge für immer mehr Rentner zahlen. Das kann dauerhaft nicht funktionieren. Die staatlich geförderte Riester-Rente ist die optimale Möglichkeit, einen soliden Grundstein für Ihre Altersvorsorge zu legen.
Wenn Sie jährlich mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens in Ihre Riester–Rente einzahlen, erhalten Sie die staatlichen Zulagen in voller Höher. Außerdem können Sie von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren: Bis zu 2.100 Euro sind jährlich als Sonderausgaben absetzbar.
Hier erfahren Sie, ob auch Sie förderberechtigt sind:
Sind Sie rentenversicherungspflichtig?
Wenn ja, sind Sie unmittelbar förderberechtigt.
Wenn nein, kommt es darauf an, ob Sie zu einem der förderberechtigten Personenkreise gehören: > Die Übersicht über die förderberechtigten Personenkreise finden Sie hier
Sind Sie unmittelbar förderberechtigt?
Dann erhalten Sie die volle staatliche Förderung zu Ihrer Riester-Rente, wenn Sie den erforderlichen Beitrag in den Vertrag einzahlen. Dieser beträgt 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro).
Ist Ihr Ehepartner mittelbar zulageberechtigt, können Sie auch dessen staatliche Förderung von Ihrem Mindestbeitrag abziehen, sofern Ihr Ehepartner einen eigenen Vertrag hat, bei dem dieser den Mindestbeitrag von 60 Euro leistet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt jedoch auf den Vertrag Ihres Ehepartners.
Sind Sie mittelbar förderberechtigt?
Dann müssen Sie den Mindestbeitrag von 60 Euro in Ihren eigenen Vertrag einzahlen. Die unmittelbar förderberechtigte Person muss einen separaten Vertrag abschließen und einen Zulagenantrag stellen. Bitte beachten Sie hierbei: Sollte die unmittelbar berechtigte Person nicht die erforderlichen Mindestbeitrag in den Vertrag einzahlen, bekommen Sie ebenfalls nur die gekürzte Zulage zu Ihrem Vertrag gezahlt.
Sie erhalten lebenslang eine garantierte Rente. Den Auszahlungsbeginn Ihrer Riester-Rente können Sie selbst wählen, frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr.
Bei Rentenbeginn ist es möglich sich bis zu 30 % des Kapitals auszahlen zu lassen.
Sie können Ihr Riester-Kapital auch nutzen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren („Wohn–Riester“).
Wer mit der Riester-Rente privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie investieren. Es besteht auch die Möglichkeit, die Raten aus einem Baukredit mit der staatlichen Riester-Förderung abzuzahlen.