Die Vorteile einer Riester-Rente
Sie haben bereits einen Riester-Vertrag oder Sie haben noch keine Riester-Rente?
FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Riester-Rente
Sind Sie rentenversicherungspflichtig?
Wenn ja, sind Sie unmittelbar förderberechtigt.
Wenn nein, kommt es darauf an, ob Sie zu einem der förderberechtigten Personenkreise gehören:
Dann erhalten Sie die volle staatliche Förderung zu Ihrer Riester-Rente, wenn Sie den erforderlichen Beitrag in den Vertrag einzahlen. Dieser beträgt 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro).
Ist Ihr Ehepartner mittelbar zulageberechtigt, können Sie auch dessen staatliche Förderung von Ihrem Mindestbeitrag abziehen, sofern Ihr Ehepartner einen eigenen Vertrag hat, bei dem dieser den Mindestbeitrag von 60 Euro leistet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt jedoch auf den Vertrag Ihres Ehepartners.
Dann müssen Sie den Mindestbeitrag von 60 Euro in Ihren eigenen Vertrag einzahlen. Die unmittelbar förderberechtigte Person muss einen separaten Vertrag abschließen und einen Zulagenantrag stellen. Bitte beachten Sie hierbei: Sollte die unmittelbar berechtigte Person nicht die erforderlichen Mindestbeitrag in den Vertrag einzahlen, bekommen Sie ebenfalls nur die gekürzte Zulage zu Ihrem Vertrag gezahlt.
Bei Rentenbeginn ist es möglich sich bis zu 30 % des Kapitals auszahlen zu lassen.
Sie können Ihr Riester-Kapital auch nutzen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren („Wohn–Riester“).