Was ist ein Altersvorsorgedepot überhaupt?
Das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt zur chancen-/renditeorientierten Geldanlage. Es kann vollkommen ohne Garantie oder mit einer Garantie (80% der eingezahlten Beiträge) abgeschlossen werden. Das Geld wird zum Beispiel in Fonds bzw. ETFs investiert und bildet damit eine kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorge.
Wann wird das Altersvorsorgedepot verfügbar sein?
Die Umsetzung ist zum 01.01.2027 geplant.
Worin unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der klassischen Riester-Rente?
Das Altersvorsorgedepot ist stärker fonds- bzw. ETF-basiert und kann ohne klassische Beitragsgarantie (0 %) gestaltet werden. Die Förderung vom Staat errechnet sich nach dem eingezahlten Beitrag, nicht, wie bei der Riester-Rente, nach dem Einkommen des Kunden. Hierdurch entstehen eine höhere Flexibilität und Transparenz.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundzulage:
bis zu 360 Euro, gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat. Das entspricht maximal 180 Euro pro Jahr.
Für jeden weiteren Euro – bis maximal 1.800 Euro – gibt es 25 Cent. Das sind nochmal 360 Euro Bonus jährlich.
Die maximale Grundzulage pro Jahr beträgt damit 540 Euro.
Die Höchstgrenze für förderfähige jährlichen Einzahlungen liegt bei 1.800 Euro. Der Mindestbeitrag ist 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro pro Monat.
Für junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot starten, gibt es einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Kinderzulage:
Für jeden eingezahlten Euro gibt der Staat einen Euro dazu, maximal aber 300 € pro Jahr und Kind.
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind (wie bisher bei der Riester-Rente):
Arbeitnehmer und Azubis die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind
Beamte, Richter, Berufssoldaten
Erwerbsminderungsrentner und dienstunfähige Beamte mit Versorgungsbezügen
Bezieher von Arbeitslosengeld 1
Mütter / Väter während der dreijährigen Erziehungszeit
Pflichtversicherte Künstler
Pflichtversicherte Landwirte
Minijobber ohne Befreiung der Versicherungspflicht
Studenten, wenn sie einen Nebenjob ausüben und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
NEU: Selbständig Erwerbstätige und Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks
Wer ist nicht förderberechtigt?
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Empfänger von Altersrente
Gibt es beim Altersvorsorgedepot auch Garantien oder ist alles voll im Risiko?
Parallel zu den Varianten ohne Garantie sind Garantieprodukte mit 80 % Beitragsgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase vorgesehen. Damit können je nach Risikoprofil sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Lösungen umgesetzt werden.