Unsere Motorradversicherung bietet Ihnen
Welcher Versicherungsschutz passt für Sie?

Warum benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad?
Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad gehört zu den gesetzlichen Pflicht-Versicherungen. Mit unserer Motorradversicherung sichern Sie sich starke Leistungen und eine schnelle Hilfe im Schadenfall.
Wann ist eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll?
Die Teilkasko-Versicherung der Provinzial übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Motorrad, die z. B. durch Unwetter, Diebstahl, Brand, Unfälle mit Tieren aller Art oder Tierbiss verursacht werden. Das unterscheidet sie von der Haftpflichtversicherung. Diese zahlt nur für Schäden, die Sie Anderen zufügen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Teilkasko-Versicherung als Grundabsicherung für bestimmte Schäden an Ihrem Motorrad.
Wann ergibt eine Vollkasko-Versicherung Sinn?
Mit der Vollkasko-Versicherung profitieren Sie vom besten Schutz für Ihr Motorrad. Besonders bei selbst verursachten Schäden. Ein Plus an Sicherheit, mit dem Sie Ihre Risiken auf ein Minimum reduzieren.
Unsere Leistungen im Überblick
Versichert ist der Verlust, sowie Beschädigungen oder Zerstörung des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile infolge von:
Versichert sind:
FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Motorradversicherung
Ein Saisonkennzeichen ist dann sinnvoll, wenn das Motorrad bspw. während der Wintermonate nicht bewegt wird. Während des Ruhezeitraums besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung. Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand und die Umweltschadenversicherung.
Das Plus-Paket-Kfz-Haftpflicht wertet die Kfz-Haftpflichtversicherung für private und gewerbliche Pkw, Campingfahrzeuge, Kräder und Lkw bis 3,5t (Lieferwagen) auf.
Mit dem umfangreichen Eigenschadenschutz sind Schäden an Ihren eigenen Sachen (z. B. Gebäude, Fahrräder, etc.) versichert, die Sie oder eine mitversicherte Person durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursachen. Pro Schaden gilt ein Selbstbehalt von 300 EUR, die maximale Entschädigungsleistung ist auf 100.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.
Auslandsschadenschutz: Bei Unfällen im Ausland reichen die Entschädigungsleistungen des Versicherers Ihres ausländischen Unfallgegners aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Schadenersatzregelungen nicht immer an den deutschen Standard heran. Sie erhalten dann von uns die Differenz zu dem, was Sie nach deutschem Schadenersatzrecht bekommen hätten – unter der Annahme, dass der Unfallgegner bei uns haftpflichtversichert gewesen wäre. Der Anspruch auf diese Leistung gilt bei Fahrten oder Reisen bis maximal 12 Wochen.
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Allerdings empfehlen wir Ihnen die internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Karte") mitzunehmen. Diese erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem Berater.
Wenn Sie darüber hinaus auch unser Plus-Paket-Kfz-Haftpflicht abschließen, profitieren Sie von unserem umfangreichen Auslandsschadenschutz.