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Für ein strahlendes Lächeln und gesunde Zähne

Zahnprophylaxe: Finanzielle Unterstützung bei der Zahnvorsorge Zahnbehandlung: Leistungen für Füllungen und Wurzelbehandlungen Zahnersatz: Ergänzende Leistungen für z. B. Kronen, Brücken und Implantate Kieferorthopädie: Leistungen für Kinder in unserem Premium-Tarif

Unsere Tarife und Informationen

Die preiswerte Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Profitieren Sie von:

Erstattung von 50% der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Veneers) und Implantate Erstattung von 50% der Kosten aus max. 120€ pro Kalenderjahr für eine professionelle Zahnreinigung Erstattung von 50% der Kosten für Füllungen (Kunststoff- und Kompositfüllungen), Aufbissbehelfe und Schienen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie Inlays und Onlays Beitrag berechnen

Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der  Tarif (Tarifauszüge Stand: 01.2016). Beiträge ohne Versicherungsteuer.

Unser leistungsstarker Zahnzusatz-Tarif ohne Wartezeit

Profitieren Sie von:

Erstattung von 70% der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Veneers) und Implantate Erstattung von 70% der Kosten aus max. 120€ pro Kalenderjahr für eine professionelle Zahnreinigung Erstattung von 70% der Kosten für Füllungen (Kunststoff- und Kompositfüllungen), Aufbissbehelfe und Schienen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie Inlays und Onlays Beitrag berechnen

Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Tarifauszüge Stand: 01.2016). Beiträge ohne Versicherungsteuer.

Unser bester Zahnzusatz-Tarif inklusive Kieferorthopädie

Profitieren Sie von:

Erstattung von 90% der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Veneers) und Implantate Erstattung von 90% der Kosten aus max. 120€ pro Kalenderjahr für eine professionelle Zahnreinigung Erstattung von 90% der Kosten für Füllungen (Kunststoff- und Kompositfüllungen), Aufbissbehelfe und Schienen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie Inlays und Onlays
Erstattung von 90% der Kosten aus max. 4.000 € in der Tariflaufzeit für Kieferorthopädie bei Kindern, wenn die Behandlung vor dem 19. Lebensjahr begonnen wurde, bei Erwachsenen, wenn kieferorthopädische Behandlungen infolge eines Unfalls erforderlich sind.
Beitrag berechnen

Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Tarifauszüge Stand: 01.2016). Beiträge ohne Versicherungsteuer.

Fragen & Antworten zur Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie bereits jetzt viele Füllungen haben, lohnt sich auf jeden Fall eine Zahnzusatzversicherung für Sie. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten, um alte Füllungen auszutauschen, Zähne zu ersetzen oder den Zahnersatz zu erneuern. Wir empfehlen Ihnen als Eltern, auch eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abzuschließen.

Ja, für Ihre Kinder ergibt eine Zahnversicherung Sinn, um sie beispielsweise gegen die Folgen eines Unfalls oder für kieferorthopädische Leistungen abzusichern. Ist Ihr Nachwuchs bei Behandlungsbeginn jünger als 19 Jahre, übernimmt unser Premium-Tarif 90 Prozent der Kosten bis zu einem maximalen Erstattungsbetrag von 3.600 Euro in der gesamten Tariflaufzeit. Obendrein ist die Zusatzversicherung für Kinder vergleichsweise günstig.

Leider können wir nur Behandlungen bezahlen, die nach Vertragsabschluss angeraten oder durchgeführt werden.

Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt:

  • Im ersten Kalenderjahr erfolgt die Erstattung aus maximal 1.000 Euro
  • In den ersten beiden Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 3.000 Euro
  • In den ersten drei Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 6.000 Euro
  • In den ersten vier Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 9.000 Euro

Dokumente & Dateien

zum downloaden

Produktinformationsblatt ZahnPRIVAT
Tarifdetails ZahnPRIVAT
Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unser Kranken­versicherer ist die UKV

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken

Telefon: (06 81) 8 44 - 70 00
Telefax: (06 81) 8 44 - 25 09

Website: www.ukv.de
E-Mail: service@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

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