Unser Tarif und Informationen
Der Schutz für Ihre naturheilkundliche Behandlung
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Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Tarifauszüge Stand: 01.2015). Beiträge ohne Versicherungsteuer.
Fragen & Antworten zur Zusatzversicherung Heilpraktiker und Naturheilkunde
Ja. Der Unterschied liegt in der Ausbildung: Ein Arzt für Naturheilverfahren muss ein universitäres Studium der Schulmedizin abgelegt haben. Naturheilkunde ist eine zusätzliche Weiterbildung, die erworben wird. Für den Beruf des Heilpraktikers erfolgt eine nicht universitäre, aber schulische Ausbildung an deren Ende ebenfalls eine entsprechende Prüfung ablegt werden muss.
Sie können sich bei jedem Heilpraktiker behandeln lassen, der eine vollumfängliche Heilpraktikererlaubnis besitzt. Behandlungen bei einem Arzt für Naturheilverfahren werden für Leistungen des Hufelandverzeichnis auch übernommen. Darunter fallen Osteopathie, Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).
Ja, gibt es. Im ersten Kalenderjahr gelten folgende Erstattungsgrenzen: bis zu 500 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren: Bis zu 1.000 Euro bei einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro. Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.
Sie bekommen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erstattet, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” aufgeführt sind.
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Unser Krankenversicherer ist die UKV
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