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Ihre Naturheilkunde-Ergänzung zur Allgemeinmedizin

Alternative Heilmethoden: Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte für Naturheilverfahren Heilmittel: Leistungen für alternative Therapien wie Akupunktur und Osteopathie Medikamente: Leistungen für homöopathische Arzneimittel, die mit einer Behandlung in Verbindung stehen Verbandmittel: Leistung für Verbände, die im Rahmen einer Behandlung benötigt werden Beitrag berechnen

Unser Tarif und Informationen

Der Schutz für Ihre naturheilkundliche Behandlung

Profitieren Sie von:

Kostenübernahme von 80% für Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker Kostenübernahme von 80% für im Rahmen der Behandlung verordneten Heilmittel Kostenübernahme von 80% für im Rahmen der Behandlung verordneten Medikamente und Verbandmittel Beitrag berechnen Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der  Tarif (Tarifauszüge Stand: 01.2015).

Fragen & Antworten zur Zusatz­versicherung Heilpraktiker und Naturheilkunde

Ja. Der Unterschied liegt in der Ausbildung: Ein Arzt für Naturheilverfahren muss ein universitäres Studium der Schulmedizin abgelegt haben. Naturheilkunde ist eine zusätzliche Weiterbildung, die erworben wird. Für den Beruf des Heilpraktikers erfolgt eine nicht universitäre, aber schulische Ausbildung an deren Ende ebenfalls eine entsprechende Prüfung ablegt werden muss. Sie können sich bei jedem Heilpraktiker behandeln lassen, der eine vollumfängliche Heilpraktikererlaubnis besitzt. Behandlungen bei einem Arzt für Naturheilverfahren werden für Leistungen des Hufelandverzeichnis auch übernommen. Darunter fallen Osteopathie, Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Ja, gibt es. Im ersten Kalenderjahr gelten folgende Erstattungsgrenzen: bis zu 500 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren: Bis zu 1.000 Euro bei einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro. Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet. Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Sie bekommen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erstattet, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” aufgeführt sind.

Dokumente & Dateien

zum downloaden

Tarifdetails NaturPRIVAT
Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unser Kranken­versicherer ist die UKV

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