Hinweisgebersystem & Whistleblowing
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regularien hat für die Provinzial höchste Priorität. Wenn Verstöße frühzeitig erkannt werden, können entsprechende Maßnahmen getroffen werden und somit Schaden für unsere Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Unternehmen abgewendet werden.
Daher bitten wir Sie, Ihnen bekanntes Fehlverhalten und Rechtsverstöße bei uns zu melden. Wir werden Ihre Meldung ernst nehmen und jedem stichhaltigen Hinweis nachgehen. Ihre Identität wird von uns vertraulich behandelt und Sie haben keine Repressalien zu befürchten.
Provinzial Versicherung AG
Zur Meldung eines Hinweises für die Provinzial Versicherung AG stehen Ihnen die folgenden Meldekanäle zur Verfügung:
E-Mail: hinweise_pv@provinzial.com
Telefon: 0211 978-2995
Postanschrift:
Provinzial Versicherung AG
Hinweisgebersystem
Provinzialplatz 1
40591 Düsseldorf
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
Zur Meldung eines Hinweises für die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG stehen Ihnen die folgenden Meldekanäle zur Verfügung:
E-Mail: hinweise_prl@provinzial.com
Telefon: 0211 978-2996
Postanschrift:
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
Hinweisgebersystem
Provinzialplatz 1
40591 Düsseldorf
Wenn Sie ein persönliches Treffen mit einem unserer Ansprechpartner bevorzugen, äußern Sie bitte diesen Wunsch und eine Kontaktmöglichkeit auf einem der Meldewege. Wir werden uns zur Terminabstimmung bei Ihnen melden.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldung können Sie sich auch an externe Meldestellen wenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht dazu die folgenden Meldestellen vor:
- Bundesamt für Justiz: Meldestelle auf Bundesebene
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: fachspezifische Meldestelle für Meldungen von Verstößen gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
- Bundeskartellamt: zuständige externe Meldestelle für Meldungen von Informationen über Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Union über den Wettbewerb.
Der Bund richtet zusätzlich eine externe Meldestelle für Meldungen ein, die das Bundesamt für Justiz selbst betreffen.
Darüber hinaus kann jedes Bundesland eine externe Meldestelle einrichten. Dort können Meldungen abgegeben werden, die die Dienststellen des jeweiligen Bundeslandes betreffen.