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Anlagenleiter zeigt zwei Praktikanten die Bedienung einer Maschine.

Versicherung rund ums Praktikum

Praktika sind für Schüler, Studierende und auch Berufseinsteiger unerlässlich, um erste praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Berufsfeldern zu sammeln. So können frühzeitig Weichen gestellt und verschiedene Berufe erkundet werden. Bei vielen Praktikanten herrscht jedoch in Bezug auf das Praktikum und dem nötigen Versicherungsschutz Unsicherheit. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann es eine automatische Absicherung gibt und in welchen Fällen ein eigenständiger Versicherungsschutz zentral ist. Darüber hinaus zeigen wir die Unterschiede zwischen Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum sowie bezahlten und unbezahlten Praktika. Denn Art und Bezahlung wirken sich auf den Versicherungsschutz aus.

Das Wichtigste auf einen Blick

Absicherung hängt von Art, Dauer und Rahmen des Praktikums ab. Pflichtpraktika sind meist automatisch abgesichert. Freiwillige und unbezahlte Praktika können eigenständige Absicherung erfordern. Wichtige Versicherungen für ein Praktikum: Privathaftpflicht, Unfallversicherung, ggf. Auslandskrankenversicherung. Tipp: Vor Praktikumsstart prüfen, was abgesichert ist und Lücken im Versicherungsschutz schließen.

Grundsätzliches zu Praktikum und Versicherung

Viele stellen sich die Frage, ob sie bei einem Praktikum automatisch versichert sind. Das lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von verschiedenen Aspekten ab. Praktikanten sollten unabhängig von der Art des Praktikums einen Blick auf die folgenden Versicherungen werfen und eine Absicherung für die Praktikumsdauer prüfen:
Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung greift automatisch bei Pflichtpraktika sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Studierende. Sie deckt auch Wegeunfälle ab. Für ein freiwilliges Praktikum muss die Absicherung hingegen eigenständig erfolgen, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht gilt. Privathaftpflicht: Deckt Personen- und Sachschäden ab. Beschädigt der Praktikant etwa ein teures Gerät im Betrieb, übernimmt die Haftpflicht entstehende Kosten. Krankenversicherung: In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht, diese ist auch bei einem Praktikum zu berücksichtigen. Schüler sind meist über die Eltern versichert, bei Studierenden kann eine eigene Absicherung sinnvoll sein, wenn die Familienversicherung nicht mehr greift. Da bei unbezahlten Praktika keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, ist in diesen Fällen eine eigene Krankenversicherung wichtig.

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

Die Unterschiede

Pflichtpraktikum

In vielen Studiengängen ist ein Pflichtpraktikum fest verankert und Teil der Studien- und Prüfungsordnung. Sie sind damit ein integraler Bestandteil des Studiums. Die Umsetzung kann dabei ganz verschieden ausfallen und variiert von Praktika während der Semesterferien bis hin zu einem ganzen Praxissemester. Der Versicherungsschutz für ein Praktikum gestaltet sich unterschiedlich: Unfallversicherung: Erfolgt über die Hochschule bzw. den Arbeitgeber während des Praktikums. Sozialversicherung: Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für Studierende nicht an, sofern das Praktikum während des Studiums durchgeführt wird und nicht vorgelagert ist.

Freiwilliges Praktikum

Freiwillige Praktika sind kein Teil von Schul- oder Studienordnungen und werden eigenverantwortlich durch die Studierenden bzw. Schüler organisiert. Bei einem freiwilligen Praktikum ist die Versicherung nicht automatisch geregelt, wie es bei einem Pflichtpraktikum der Fall ist. Versicherungsschutz für ein freiwilliges Praktikum: Krankenversicherung: Ist ein weiterer Versicherungsschutz über die Familienversicherung nicht möglich, etwa wenn Praktikanten über 25 Jahre alt sind, können Beiträge für die Absicherung entstehen. Unfallversicherung: Besteht nur, wenn der Arbeitgeber eine Meldung für das Praktikum vornimmt. Sozialversicherungspflicht: Variiert abhängig von Vergütung, Dauer und Stundenumfang.
Vergütung auf Minijob-Basis ø 556 € monatlich: Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, für Praktikanten fallen keine Abgaben an.
Vergütung über der Minijob-Basis: Volle Sozialversicherungspflicht, Beiträge werden vom Arbeitgeber und Praktikanten abgeführt.
Tipp: Ist das Praktikum kürzer als 3 Monate oder beträgt maximal 70 Arbeitstage, gilt es als geringfügige Beschäftigung und ist sozialabgabenfrei für Praktikanten. Es fallen nur Beiträge für die Rentenversicherung an. Von diesen können sich die Praktikanten befreien lassen.

Unbezahltes Praktikum

Bei einem unbezahlten Praktikum erfolgt die Versicherung nicht über den Arbeitgeber. Die Sozialversicherungspflicht entfällt, dadurch gibt es keinen gesetzlichen Schutz über die Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung. Wird das Praktikum vor Beginn des Studiums absolviert, ist eine Absicherung über die Familienversicherung je nach Konstellation möglich. Tipp: Bei einem unbezahlten Praktikum unbedingt freiwillig absichern, um für den Notfall gewappnet zu sein.

Schülerpraktikum

So steht es um den Versicherungsschutz

Bei einem Schülerpraktikum gilt es zwei Fälle zu unterscheiden: Pflichtpraktikum, das von der Schule vorgeschrieben wird und freiwilliges Schülerpraktikum. Ist ein Praktikum in der Schulordnung vorgesehen, etwa um eine Orientierung bei der Berufswahl zu geben, greift die gesetzliche Unfallversicherung und Schülerinnen und Schüler sind während des Praktikums über die Schule versichert. Der Versicherungsschutz greift jedoch nur für Wegeunfälle und gilt nicht in der Freizeit – eine zusätzliche Unfallversicherung ist daher sinnvoll. Bei einem freiwilligen Praktikum sieht die Versicherung für Schüler anders aus, da es keinen automatischen Versicherungsschutz wie bei Pflichtpraktika gibt. Haftpflichtversicherung: Kann für jedes Praktikum von Vorteil sein, da sie die Folgekosten von Sach und Personenschäden übernimmt. Schülerinnen und Schüler sind in der Regel über die Familienhaftpflicht abgesichert. Hier gilt es zu prüfen, ob diese auch für ein Schulpraktikum greift. Krankenversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr sind Schüler meist über die Eltern versichert, etwa über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung oder im Rahmen einer privaten Krankenversicherung  und genießen daher Versicherungsschutz. Bei Unsicherheiten halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.

Auslandspraktikum

Das gilt es zu beachten

Ein Praktikum im Ausland ist eine wunderbare Möglichkeit, neben praktischen Erfahrungen auch in eine neue Kultur und deren Sprache einzutauchen. Abhängig davon, ob das Praktikum innerhalb der Europäischen Union (EU) absolviert wird oder außerhalb empfehlen sich weitere Versicherungen für das Praktikum.

Praktikum innerhalb der EU

Die European Health Insurance Card (EHIC) deckt lediglich die Grundversorgung der jeweiligen EU-Länder ab. Ist eine Behandlung nötig, erhalten Sie die Versorgung, die einem Einheimischen vor Ort zustehen würde. Dadurch können sich Unterschiede in der Behandlung ergeben, da jedes Land andere Behandlungsstandards hat. Ein Rücktransport erfolgt auf eigene Kosten, sofern kein separater Versicherungsschutz über eine Auslandsreisekrankenversicherung vorliegt.

Praktikum außerhalb der EU

Ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung wird es teuer, da nicht nur ein etwaiger Rücktransport im Krankheitsfall, sondern auch die Behandlung vor Ort auf eigene Kosten erfolgen. Da sich die Behandlungskosten von Land zu Land unterscheiden, gehen Sie besser auf Nummer sicher und schließen eine Auslandskrankenversicherung ab. Diese deckt dann Behandlungen vor Ort ab und übernimmt die Kosten eines Rücktransports.

Weitere Versicherungen für das Praktikum im Ausland

Auslandskrankenversicherung

Für kurze Aufenthalte mit weltweitem Schutz.

Zur Auslandskrankenversicherung

Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Für Aufenthalte bis zu 5 Jahren, weltweit gültig.

Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Unfallversicherung

Finanzielle Unterstützung bei Unfällen mit weltweiter Deckung.

Zur Unfallversicherung

Privathaftpflicht

Übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten.

Zur Privat-Haftpflichtversicherung

FAQ Versicherung Praktikum

Wann muss ich mich selbst versichern?
Freiwilliges Praktikum Unbezahltes Praktikum Auslandspraktikum Schüler in Ferienjobs Tipp: Alles, was kein Pflichtpraktikum ist, erfordert eine Eigenabsicherung mit einer Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und im Ausland einer Auslandskrankenversicherung.
Welche Versicherungen braucht man für ein Auslandspraktikum?
Eine Auslandskrankenversicherung ergänzt innerhalb der EU die Grundversorgung über EHIC. Außerhalb der EU ist eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich, da sie Behandlungskosten vor Ort, Krankenrücktransport sowie weitere Services abdeckt. Auch private Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung leisten bei einem Auslandspraktikum gute Dienste.
Sind Schüler, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, gesetzlich unfallversichert?
Nein, bei einem freiwilligen Praktikum greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Wie sind Studierende während eines freiwilligen Praktikums versichert?
Hier variiert die Absicherung: Bei einem bezahlten Praktikum über 566 Euro besteht Sozialversicherungspflicht in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei einer geringfügigen Beschäftigung auf Minijobbasis führt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung ab. Die Unfallversicherung gilt nur bei einer Anmeldung über den Arbeitgeber.
Wie lässt sich das Gepäck organisieren, um Platz zu sparen?
Nutzen Sie Packwürfel und Kompressionsbeutel. Rollen Sie Kleidung anstatt sie zu falten und nutzen Sie auch den Platz in Schuhen aus. Diese lassen sich zum Beispiel mit Socken oder anderen kleinen Gegenständen ausfüllen.

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