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Hund liegt in einer Mietwohnung auf einer Couch.

Haustiere in der Mietwohnung

Ob Hunde, Katzen oder Kleintiere wie Kaninchen – Haustiere erfreuen sich größter Beliebtheit. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was bei der Haustierhaltung in Mietwohnungen wichtig ist, welche gängigen Mietvertragsregelungen existieren und wie Sie Konflikten mit Nachbarn oder dem Vermieter vorbeugen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein pauschales Haustierverbot für Mietwohnungen gibt es nicht. Kleintiere können in der Regel ohne separate Genehmigung gehalten werden. Ein Haltungsverbot muss  gut begründet sein und kann auch nachträglich ausgesprochen werden. Transparente und offene Kommunikation zur Tierhaltung beugt Konflikten mit Nachbarn vor. Versicherungen wie Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht und Tierkrankenversicherungen entlasten Halter im Schadensfall finanziell.

Grundsätzliches zur Haustierhaltung

Haustiere erlaubt, Haustiere verboten oder Haustiere nur nach Rücksprache – in Mietverträgen tauchen in Bezug auf die Tierhaltung in Mietwohnungen unterschiedlichste Formulierungen auf. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen: Pauschales Haustierverbot: Diese Klausel im Mietvertrag ist unwirksam, da sie Mieter unangemessen benachteiligt. Dies hat ein Urteil des BGH 2013 (VII ZR 168/12)  bekräftigt. Haustiere erlaubt: Diese Klausel deckt in der Regel Kleintiere sowie in Einzelfällen größere, ungefährliche Tiere wie Hunde und Katzen ab. Exotische Tiere oder Listenhunde gehören nicht dazu. Hunde oder Katzen nur nach Rücksprache: Hierüber hält sich der Vermieter die Option offen und entscheidet im Einzelfall, ob er diese Haustiere in der Mietwohnung gestattet. Tipp: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau, wenn Sie über die Haustierhaltung in der Mietwohnung nachdenken.

Kleintiere in der Mietwohnung

Für die Haltung von Kleintieren brauchen Sie in der Regel keine separate Erlaubnis des Vermieters, um diese zu halten. Sie sind die passenden Haustiere für Mietwohnungen.  Definition Kleintiere: Unter Kleintieren werden kleine Haustiere verstanden, die wenig Platz benötigen und keine großen Schäden verursachen können. Die folgenden Tierarten zählen zu den Kleintieren:
Hamster Meerschweinchen Kaninchen Zierfische Schildkröten Wühlmäuse Ratten (in geschlossenen Käfigen)
Auch wenn die Kleintierhaltung in den meisten Mietwohnungen problemlos möglich ist, kann der Vermieter bei bestimmten Tierarten die Haltung verbieten. Dies gilt beispielsweise für Ziervögel wie Papageien oder Sittiche. Sie können sehr laut werden, was insbesondere Nachts und zu Ruhezeiten problematisch sein kann. Da Frettchen viel Dreck verursachen und einen intensiven Eigengeruch  haben, kann der Vermieter ihre Haltung ebenfalls verbieten.

Katzen und Hunde in der Mietwohnung

Möchten Sie Katzen oder Hunde in der Wohnung halten, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Listenhunde, umgangssprachlich oft als “Kampfhund” bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bull-Terrier. In einigen Bundesländern gibt es über die bundesweite Rasseliste hinaus zusätzliche Einschränkungen für die Haltung bestimmter Hunderassen. Bei Listenhunden muss der Vermieter eine ausdrückliche Erlaubnis für die Haltung aussprechen. Ob Sie Katzen oder Hunde in der Wohnung halten dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem: Art, Größe und Anzahl der Tiere Größe & Lage der Wohnung (z. B. mit Garten) Interessen anderer Mieter (Allergien, Lärmbelästigung)
Für die Tierhaltung in der Mietwohnung kann Ihr Vermieter für die Erlaubnis weitere Vorgaben machen: Etwa eine Leinenpflicht im Treppenhaus oder die Anbringung eines Katzenschutznetzes am Balkon.
Gut zu wissen: Therapie- oder Blindenhunde sind nicht meldepflichtig.

Haltung von exotischen oder gefährlichen Tieren

Während Sie Kaninchen oder ein Aquarium mit Zierfischen problemlos anschaffen können, sieht die Tierhaltung von exotischen Tieren in der Mietwohnung anders aus. Hier ist vorab die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Das gilt zum Beispiel für Vogelspinnen, Gift- oder Würgeschlangen und Reptilien. Da einige der Exoten auch gefährlich sind, müssen Sie als Halter einiges beachten. Neben der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters braucht es zudem eine gesetzliche Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.

Verbot von Haustieren durch Vermieter

Der Vermieter kann die Haustierhaltung verbieten, muss dafür aber triftige Gründe nennen, die gegen ein Haustier in der Mietwohnung sprechen.  Mögliche Gründe für Haustierverbot: Lärm- oder Geruchsbelästigung Schäden an der Wohnung wie Kratzspuren schwerwiegende Allergie oder panische Angst anderer Hausbewohner nicht artgerechte Haltung in Bezug auf die Größe der Wohnung und Menge der Tiere

Nachträgliches Haustierverbot

Wenn der Vermieter dem Haustier in der Mietwohnung zugestimmt hat, kann er seine Zustimmung unter bestimmten Umständen widerrufen. Allerdings sind für ein nachträgliches Tierhaltungsverbot triftige Gründe zu nennen. Bei ausreichender Begründung müssen Sie Ihr Tier abgeben. Gründe für ein nachträgliches Haustierverbot: durchgehendes Bellen allergische Reaktionen bei Nachbarn durch Tierhaare Tier verursacht wiederholt Schäden
 

Konflikte mit Nachbarn & Vermieter

Ob Katze, Hund oder Papagei: Konflikte mit den Nachbarn oder dem Vermieter lassen sich bei der Haustierhaltung nicht immer vermeiden. Transparente und offene Kommunikation sowie Rücksichtnahme sind der Schlüssel für ein angenehmes Miteinander.

Klassische Konfliktursachen

Lärmbelästigung: lautes Bellen, Miauen oder Kratzen auf dem Boden oder an Wänden Gerüche: Unangenehme Gerüche durch die Tierhaltung Schäden: Beschädigung von Gemeinschaftseigentum Hygiene: Dreck in gemeinschaftlich genutzten Bereichen, z. B. dreckige Pfotenabdrücke im Treppenhaus

Tipps zur Konfliktlösung

Gemeinsamer Austausch: Sprechen Sie mit Nachbarn, welche Aspekte sie bei der Tierhaltung stören Rücksichtnahme: Nehmen Sie die Bedenken von Nachbarn und Vermieter ernst. Wischen Sie z. B. das Treppenhaus, wenn Ihr Hund Pfotenabdrücke hinterlassen hat und sammeln Sie Kot auf den Gemeinschaftsflächen ein. Treffen Sie bei Bedarf Maßnahmen zum Lärmschutz.

Kündigungsgrund?

Die Tierhaltung in der Mietwohnung ist per se kein Kündigungsgrund für den Mietvertrag. Allerdings kann die Erlaubnis der Tierhaltung durch den Vermieter widerrufen werden. Dann müssen Sie das Tier abgeben – verlieren dadurch aber nicht die Wohnung.

Pflichten des Mieters: Versicherung und Haftung bei Haustierhaltung

Ist in Ihrer Mietwohnung ein Haustier erlaubt, müssen Sie als Halter entsprechenden Pflichten nachkommen. Achten Sie auf die Sauberkeit, sowohl in der Wohnung als auch insbesondere auf gemeinschaftlich genutzten Flächen. Beugen Sie Schäden vor, indem Sie für Lärmschutz und Kratzschutz sorgen. Gibt es spezielle behördliche Auflagen oder gesonderte Klauseln durch die Hausordnung, gilt es diese einzuhalten (Impfpflicht, Leinenpflicht, Auflagen für Listenhunde). Als Halter haften Sie für Schäden, die durch Ihre Haustiere verursacht werden. Versicherungsschutz für Tierhalter: Private Haftpflichtversicherung: Schäden, die Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen verursachen, werden in der Regel über die Privathaftpflicht gedeckt. Hundehalterhaftpflicht: Ob Ihr Hund die Wohnung auseinandernimmt oder einen Nachbarn beißt – für Schäden und Folgen werden Sie haftbar gemacht. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt anfallende Kosten.

FAQs

Haustiere in Mietwohnungen: Kann bei Tierhaltung die Miete steigen?
Nein, die Tierhaltung allein ist kein Grund für eine Mieterhöhung.
Wer haftet bei Wohnungsschäden durch Hund, Katze und andere Haustiere in einer Mietwohnung?
Als Mieter haften Sie grundsätzlich für die Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung. Eine Tierhalterhaftpflicht federt entstehende Kosten ab und schützt Sie als Mieter vor finanziellen Belastungen im Schadensfall.
Tierhaltung in der Mietwohnung: Was müssen Mieter und Vermieter wissen?
Die Tierhaltung kann nur in begründeten Fällen verboten werden, insbesondere Kleintiere sind in der Regel unproblematisch. Bei Hunden, Katzen, Frettchen und exotischen Tieren gilt es Rücksprache mit dem Vermieter zur Haltung zu treffen. Zudem ist es hilfreich, entsprechende Regelungen für die Nutzung gemeinsamer Bereiche zu treffen.
Haustiere in der Mietwohnung: Welche Rechte haben Mieter und Vermieter?
Das Mietrecht unterscheidet in verschiedene Gruppen: Kleintiere können Sie als Mieter mit Ausnahmen von Frettchen  immer halten, bei größeren Tieren wie Katzen und Hunden bedarf es der Rücksprache. Die Halteerlaubnis kann durch den Vermieter auch nachträglich entzogen werden.

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