Hier können Sie Ihren Unfall melden.
Für eine Unfallmeldung per Post oder Fax klicken Sie bitte auf den Link. Es öffnet sich dann die PDF-Unfallanzeige und die Erklärung zur Schweigepflichtentbindung. Beide Dokumente müssen unterschrieben werden.
Sollten Sie hierfür persönliche Betreuung wünschen, stehen Ihnen gern unsere Berater in den Geschäftsstellen vor Ort zur Verfügung.
Selbstverständlich sind wir auch telefonisch unter 0251- 219-9826 für Sie erreichbar.
Haben Sie mit uns eine Unfallversicherung Aktiv 50Plus vereinbart und benötigen Haushalts-Hilfeleistungen?
Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit unserem Servicepartner, der Deutschen Assistance Service GmbH auf. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 0251-219-4441
Leistungen der Unfallversicherung
Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Beispiel: Die versicherte Person stürzt bei Glätte mit dem Fahrrad und bricht sich den Unterarm.
Wenn ein Unfall passiert ist, informieren Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Sind Sie stationär im Krankenhaus behandelt worden? Damit die Leistung schneller ausgezahlt wird, senden Sie uns bitte eine Krankenhausbescheinigung gleich mit. Aus der Bescheinigung sollte die Dauer des Aufenthaltes und die Diagnose hervorgehen.
Invalidität liegt vor, wenn durch einen Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht zu erwarten ist.
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn Sie einen Knochenbruch erleiden, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausgeheilt.
1. Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und hat ein Arzt innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall schriftlich festgestellt.
2. Geltendmachung der Invalidität
Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen
Bitte helfen Sie mit, indem Sie uns telefonisch oder schriftlich mitteilen, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Wir regeln dann alles Weitere für Sie und unterstützen bei den nächsten Schritten.
Sie erhalten von uns ein Formular. Dieses enthält Fragen, die der behandelnde Arzt beantwortet.
Das Formular senden Sie uns innerhalb der 15 Monatsfrist zurück. Anschließend werden wir uns melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Nach medizinischen Erfahrungswerten kann ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Invalidität nur noch selten nach Ablauf der Fristen hergestellt werden.
Innerhalb des ersten Unfalljahres haben Sie Zeit sich mit Ihrem Arzt zu besprechen. Ihr Arzt stellt fest, ob eine dauernde Beeinträchtigung verblieben ist. Dafür ist es nicht notwendig, dass die Heilbehandlung abgeschlossen ist.
Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung, auch wenn diese auf Alkoholgenuss zurückzuführen ist.
Schädigungen an Bandscheiben, sofern sie nicht zu über 50 Prozent durch einen Unfall entstanden sind.
Bauch- oder Unterleibsbrüche, es sei denn, sie sind durch eine gewaltsam von außen kommende Einwirkung entstanden.
Infektionen nach geringfügigen (nicht behandlungsbedürftigen) Verletzungen.
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Bei den Angaben auf dieser Seite handelt es sich um Auszüge aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).