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Frau bringt Rauchwarnmelder unter der Decke an

Rauchwarnmelder retten Leben

Alles, was Sie wissen müssen

Alles schläft, einer wacht

Es ist halb drei Uhr in der Nacht, als ein Kurzschluss an einer Mehrfachsteckdose im Haus von Familie Müller zu einem Brand führt. Niemand bemerkt den entstehenden Brand im Wohnzimmer. Wirklich niemand? Zum Glück hat Familie Müller Rauchwarnmelder installiert. Der aufsteigende giftige Brandrauch wird in der Messkammer des Melders zuverlässig erkannt. Der ausgelöste schrille Warnton weckt die ganze Familie auf. Nun bleibt ihr lebenswichtige Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, die Feuerwehr zu rufen und ggf. einen Löschversuch vorzunehmen – natürlich ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.

Das folgende Video zeigt Ihnen, wo Sie überall Rauchwarnmelder benötigen

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Gesetzliche Pflicht Alle Wohnungen müssen heute mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, dies ist in den jeweiligen Landesbauordnungen der Länder gesetzlich geregelt.

Informationen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
Rauchmelderpflicht Nordrhein-Westfalen | Stand 2022 | Regelungen (rauchmelder-lebensretter.de)
Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder? Ein optischer Rauchwarnmelder reagiert vor allem auf den Rauch, der sich schon bei Brandausbruch (z. B. Schwelbrand) bildet, noch bevor Flammen zur Gefahr werden. Optische Rauchwarnmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet, werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Da klare Luft praktisch kein Licht reflektiert, reagiert der lichtempfindliche Sensor, wenn sich Rauchpartikel in der Luft und somit in der optischen Kammer befinden. Der Rauchwarnmelder sendet als Folge einen unüberhörbaren Warnton. Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden? Nach der aktuellen Gesetzeslage sind mindestens folgende Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten: Schlafräume Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, z. B. Einzimmerapartments, sind Schlafräume! Kinderzimmer Flure Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen (Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden). Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und sind folglich in die Überwachung mit einzubeziehen! Wo empfiehlt sich die Installation von Rauchwarnmeldern? Lohnt sich die Funkvernetzung von Rauchwarnmeldern? Besonders effektiv ist ein über Funk oder Kabel vernetztes Meldersystem. So bekommen Eltern rechtzeitig mit, wenn z. B. im Kinderzimmer ein Feuer entsteht. Eine Funkvernetzung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt oder sogar über mehrere Etagen liegen. Welche Rauchwarnmelder empfehlen sich zum Kauf? Billigangebote sind immer verlockend. Aber sind sie auch zuverlässig? Guter Rat der Profis: Gehen Sie auf Nummer sicher und achten Sie beim Kauf auf unabhängige Gütesiegel, zum Beispiel VdS, GS und Q. Beachten Sie bei Installation und Betrieb der Rauchwarnmelder die Angaben und Hinweise des Herstellers. Zehn Jahre Sicherheit ohne Batteriewechsel Die „Q“-Kennzeichnung steht für qualitativ besonders hochwertige Rauchwarnmelder mit folgenden zusätzlichen Leistungsmerkmalen: Geprüfte Langlebigkeit (von VdS Schadenverhütung oder KRIWAN-Testzentrum)
und Reduktion von Falschalarmen
Erhöhte Stabilität, z. B. gegenüber äußeren Einflüssen Fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer
Achten Sie beim Kauf auf das folgende Qualitätsmerkmal:
Gibt es Rauchwarnmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte? Ja, gibt es. Im Unterschied zum „normalen“ Rauchwarnmelder besitzen die speziellen Melder zusätzlich ein Vibrationskissen und eine Blitzleuchte. So ist der Weck- und Warneffekt am Tag und in der Nacht gewährleistet. Übrigens: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18. Juni 2014 (Az.: B 3 KR 8/13 R) besteht ein Anspruch auf Versorgung mit speziellen Rauchwarnmeldern für Gehörlose durch die gesetzliche Krankenversicherung, da diese Produkte unter den Hilfsmittelbegriff fallen und als „bewegliche Gegenstände“ jedenfalls bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können. Wo kann ich mich über Rauchwarnmelder informieren? Die Website des Forums Brandrauchprävention e. V. liefert Informationen rund um das Thema Rauchwarnmelder. Der Nutzer findet hier nicht nur Informationen, sondern auch viele Dokumente zum Herunterladen. Feuerwehren können kostenfrei Informationsmaterial bestellen.

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