Ihr Verkehrs-Rechtsschutz
Je teurer und größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Selbst wenn ein Gewerbetreibender oder sein Mitarbeiter an einem Unfall keine Schuld oder Mitschuld trägt – ohne Rechtsschutz muss er auf eigene Kosten um sein Recht kämpfen. Unser Verkehrs- Rechtsschutz für Firmen schützt bei Streitfällen im Straßenverkehr sowie bei Problemen mit Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen.
Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz– inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum-und Spezial-Straf-Rechtsschutz. In diesem ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihr mitversicherten Kinder bereits enthalten!
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer*) (Inhaber / Mitinhaber), Ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen sowie alle Firmenfahrzeuge **).
Was zahlt Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen?
Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt! Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäften gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Das leistet Ihr Verkehrs-Rechtsschutz!
Beispiel: Ihr Mitarbeiter wird bei einem Unfall mit Ihrem Lkw schwer verletzt. Der Unfallgegner bestreitet die Schuld. Sie wollen Schadenersatz für den zerstörten Lkw, und Ihr Fahrer möchte Schmerzensgeld geltend machen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ***)Beispiel: Sie erwerben für Ihren Betrieb einen neuen Lieferwagen. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln und ständiger Reparaturen sind Sie an dem „Montagsauto“ nicht mehr interessiert und wollen gerichtlich die Rückabwicklung durchsetzen.
Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzBeispiel: Ihr Mitarbeiter wird bei der Fahrt zu einem Kunden mit überhöhtem Tempo geblitzt. Es drohen Punkte und ein Monat Fahrverbot. Er zweifelt den Vorwurf an und möchte sich dagegen zur Wehr setzen.
Beispiel: Sie oder Ihr Mitarbeiter soll(en) mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
Verwaltungs-Rechtsschutz in VerkehrssachenBeispiel: Sie werden verpflichtet, für ein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Sie sind damit nicht einverstanden.
Sozial-RechtsschutzBeispiel: Ihr Mitarbeiter erleidet auf dem Weg zum Kunden einen Autounfall. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Kostenübernahme für eine erforderliche Reha-Maßnahme ab.
Inkl.
Immer Inklusive

Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
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ab Tarif 2020:

SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
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Abschluss Rechtsschutzversicherung
Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
0211 529-5555
*) Versicherungsnehmer als: Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber und Veräußerer, Fahrer, Carsharing-Nutzer. Außerdem: berechtigte Fahrer und Insassen (z. B. Mitarbeiter) der auf die Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge. **) Nur gültig in Kombination mit dem Arbeitgeber- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz; ist nur der Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen, ist lediglich die beantragte Anzahl der Firmenfahrzeuge versichert (Beitrag je Fahrzeug). ***) Wartezeit: drei Monate; entfällt bei Kauf/Leasing fabrikneuer Kraftfahrzeuge. ****) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.