PLZ und Ort
Privat-Haftpflichtversicherung Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Öltank-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Hundehalter-Haftpflichtversicherung Pferdehalter-Haftpflichtversicherung Jagd-Haftpflichtversicherung Wassersport-Versicherung Alle Haftpflichtversicherungen im Überblick Rund um die Immobilie Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Elementarversicherung Fahrradversicherung Mietkaution Alle Versicherungen Haus & Wohnen im Überblick Autoversicherung Autoschutzbrief Oldtimer-Versicherung Motorradversicherung Roller- und Mopedversicherung E-Scooter-Versicherung Fahrradversicherung Grenzversicherung Alle Versicherungen Motor & Verkehr im Überblick Berufsunfähigkeits­versicherungen Fondsgebundene Rentenversicherungen Geförderte Rentenversicherungen Vorsorgen & Vererben Risiko-Vorsorge Teilungsordnung Fondsübersicht Alle Versicherungen Leben & Vorsorge im Überblick Privat-Rechtsschutz Rundum-Schutz Rundum-Schutz-PLUS Verkehrs-Rechtsschutz Haus- und Wohnungsrechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Bauherren-Rechtsschutz Unfallversicherung Zahnzusatzversicherung Krankenhauszusatzversicherung Heilpraktiker & Naturheilkunde Vorsorge, Impfungen & Brillen Alle Versicherungen Gesundheit im Überblick Langzeit-Auslandskrankenversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung Reiserücktrittsversicherung Jahresreiserücktrittsversicherung Travel-Paket Einmalschutz Travel-Paket Jahresschutz Alle Versicherungen Reise & Freizeit im Überblick Smartphoneversicherung Hundeversicherungen Katzenversicherung Pferdeversicherungen Alle Tierversicherungen im Überblick Warenkreditversicherung Plus Bürgschaftsversicherung Cyberversicherung Fuhrparkversicherung Hausverwalter Plus 2021 D&O-Versicherung Sach- und Ertragsausfallversicherung Betriebs-Haftpflichtversicherung Firmen-Rechtsschutzversicherung Photovoltaikversicherung Gruppen-Unfallversicherung Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Krankenversicherung Kontakt Schadenverhütung Wetterdienste Bürgschaftsportal Landwirte Büro- und Dienstleistungsbetriebe Logistik und Transport Einzelhandel & Handelsbetriebe Kfz-Dienstleistungsbetriebe Handwerksbetriebe Hotel und Gastronomie Bau- und Bauhandwerksbetriebe Produktion und industrielle Betriebe Vereine Schaden melden Alle Services Kontakt Sicherheitstipps Wetterdienste Datenschutz Impressum Konzern Karriere Nachhaltigkeit Engagement Compliance Presse MeineProvinzial Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Kranken­versicherung (bKV)

Heben Sie Ihre Arbeitgeberqualität auf ein neues Level

Mitarbeiter gewinnen, binden und fit halten Steuerlich begünstigt durch den Staat Hohe Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation Jetzt Beratung vereinbaren

So funktioniert die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Hätten Sie´s gewusst?

Deutsche Arbeitnehmer ziehen die bKV im Schnitt anderen Arbeitgebervorteilen wie einem Nahverkehrsticket, Dienstwagen oder Mobiltelefon vor. Jedem Vierten ist die bKV dabei sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Die Fluktuationsquote in Unternehmen mit bKV ist nur halb so hoch wie im Gesamtdurchschnitt aller Befragten.
(Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., GFI Gesellschaft für intelligente Finanzkonzepte GmbH)

Wie gehen Arbeitnehmer- und gebervorteile bei einer bKV Hand in Hand?

Arbeitgebervorteile

Mitarbeitervorteile

Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung werden von Ihren Mitarbeitern deutlich häufiger weiter­empfohlen. Die Fluktuation sinkt nachweislich. Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und das bereits ab 5 Mitarbeitern. Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zusätzlich können diese als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sein. Wir empfehlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen. Mit unserem Firmenkundenportal verwalten Sie ihre betriebliche Krankenversicherung bequem und zeitsparend online. Eine Beitrags­befreiung wegen Inan­spruch­nahme von Eltern- oder Pflege­zeit, Sonder­urlaub/ Frei­stellung aus persön­lichen Gründen (Sabbatical/ Betreuung Ange­höriger) oder Arbeits­un­fähig­keit nach Ende des gesetz­lichen Anspruchs auf Entgelt­fort­zahlung im Krankheits­fall ist möglich. Während der Beitrags­befreiung, die für die Dauer von maxi­mal 36 Monaten möglich ist, genießt der Mit­arbeiter weiter­hin vollen Versicher­ungs­schutz. Ob bei Vorsorgeuntersuchungen, im Krankenhaus oder bei ambulanten Behandlungen, eine Absicherung auf Privatpatienten-Niveau bietet erlebbare Vorteile. Bei einer arbeitgeber­voll­finanz­ierten bKV ist für den einzelnen Mit­arbeiter weder eine Gesund­heits­prüfung not­wendig, noch gibt es Warte­zeiten. Die Mit­arbeiter können Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Familienange­hörige  können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungs­spektrum profi­tieren und sich zu günstigen Konditionen, gege­benen­falls auch ohne Gesund­heits­prüfung, ihren indivi­duellen Versicher­ungs­schutz zusammen­stellen. Arbeitnehmer können je nach Tarif ihren Versicherungsschutz individuell im Privatkundenportal "MeineUKV" aufstocken, um z.B. noch mehr Leistungen bei Zahnersatz zu erhalten. Zusätzlich zu unseren ambulanten und stationären Leistungen bieten wir im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung drei digitale Gesundheitsservices, die Ihnen helfen, gesund zu bleiben.

Wie einfach ist die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung?

In 30 Min. zur Mitarbeitervorsorge

Wir servieren Ihnen die bKV in der Zeit einer Kaffeepause Jetzt Beratung vereinbaren

Für jeden Bedarf das passende Tarifpaket - Auf was sich Ihre Mitarbeiter freuen können:

Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Sehhilfen, refraktive Chirurgie (bspw. Lasik) Zahnbehandlungen und Zahn­ersatz (z.B. Inlays, Onlays, Kronen, Implantate) und zahn­medizin­ische Pro­phylaxe­behandlungen Ambulante alternative Heilmethoden Vorsorge­unter­suchungen, Schutz­impf­ungen und Malaria­pro­phy­laxe aus privatem Anlass Unvorhergesehene stationäre und ambulante Behand­lungen im Aus­land – auf allen privaten und dienst­lichen Reisen bis 2 Monate Ambulante Heilbehandlung Medizinische Hilfsmittel Chefarzt­behandlung, Ein­bett- oder Zwei­bett­zimmer, auch bei stationärer Psycho­­therapie, sowie Tage­geld bei stationären Reha­bili­ta­tions­behandlungen

Welches Feedback erhalten wir vom Markt und von unseren Kunden?

Tanja Komaritzan Vertriebsleiterin betriebliche Krankenversicherung   „Die betriebliche Krankenversicherung hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels erlebe ich in vielen Gesprächen mit Kunden, dass die betriebliche Krankenversicherung die Bindung an das Unternehmen spürbar erhöht, weil dieser Mehrwert für die Belegschaft sofort und immer wieder erlebbar ist. Der Mitarbeitende kann aus einem breiten Angebot von Gesundheitsabsicherungen, z.B. aus Zahnleistungen, Krankenhausleistungen oder aus unseren digitalen Gesundheitsservices auswählen.“

Wie hoch ist der Beitragsvorteil einer betrieblichen Kranken­versicherung?

Im Vergleich sehen Sie, was ein Mit­arbeiter für eine vergleich­bare eigene Zusatz-Kranken­versicherung zahlen müsste.**

Die Beiträge der betrieb­lichen Kranken­versicherung sind zudem als Betriebs­ausgaben absetzbar.
* Bei Vorerkrankungen: Vereinbarung Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse bzw. eine Absicherung ist nicht mehr möglich.
Einhalten von Wartezeiten
** Beispielhafte Berechnung

Die häufigsten Kunden­fragen zur betrieb­lichen Kranken­versicherung und weiter­gehende Informationen

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als zusätzliche betriebliche Leistung bietet. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer einen Versicherungsvertrag (Gruppenvertrag) für seine Belegschaft ab. Der Arbeitgeber finanziert die Versicherung und zahlt die Beiträge. Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen derzeit einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Pauschalsteuer und übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind. Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber gemäß der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die Möglich­keit, die betriebliche Krankenversicherung innerhalb der entsprechenden Fristen zu kündigen. Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann, hängt unter anderem von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Gern beraten wir Sie hierzu im Detail in einem Gespräch. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch. Ihr neuer unbefristet angestellter Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn, beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit, in der betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden. Familienangehörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungsspektrum profitieren und sich zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls auch ohne Gesundheitsprüfung, ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich hängt die Mitversicherung vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab. Zur Familie zählen der Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts Ihr Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der vorherige Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Krankenversicherung muss dann vom Mitarbeiter übernommen werden. Falls einer Ihrer Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die betriebliche Krankenversicherung zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Fortan trägt er die Kosten seiner Absicherung selbst und erhält den Versicherungsschutz ohne erneute Gesund­heits­prü­fung.

Downloads

bKV Imagebroschüre Produktgruppenprospekt bKV Arbeitnehmer Produktblatt bKV Arbeitgeber (5 bis 9 Mitarbeiter) Produktblatt bKV Arbeitgeber
* Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Tarife und der Gruppenversicherungsvertrag
Unser betrieblicher Krankenversicherer ist die
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG,
Maximilianstraße 53, 80530 München, ­HRB: 111650 Registergericht München

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

Impressum Datenschutz Privatsphäre-Einstellungen Kontakt Beratung Services