Das Porträt
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, häufig in der Form eines eingetragenen Vereins. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen.
Bei diesem Durchführungsweg sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen über die Unterstützungskasse zu, die als Kapital oder Rente erbracht werden können. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt über Sie als Arbeitgeber.
Die Unterstützungskasse der öffentlichen Versicherer ist die ÖBAV Unterstützungskasse e.V.. Sie schließt bei der Provinzial zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Rentenversicherung ab.
Je nach Bedarf können Versorgungsleistungen für die Alters-, Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeitsversorgung vereinbart werden. Die Altersversorgung kann als lebenslange garantierte Rente oder als einmalige Kapitalzahlung abgerufen werden.
Die Provinzial bietet sichere und renditestarke Lösungen an.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Entgeltumwandlung Ihres Arbeitnehmers zugunsten einer Unterstützungskasse ist während der Ansparzeit für ihn steuerfrei. Es gibt grundsätzlich keine Obergrenze für die Höhe der Beiträge. Beachtet werden muss lediglich eine Beschränkung in der Leistungshöhe, die sich aufgrund der Körperschaftssteuerbefreiung der Unterstützungskasse ergibt. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert – wie Arbeitslohn – besteuert.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen lassen Beitragsleistungen in fast beliebiger Höhe zu, ohne dass der finanzielle Aufbau einkommensteuerpflichtig wird.
Die Beiträge – gleichbleibend oder steigend – fließen über die Unterstützungskasse in eine Rückdeckungsversicherung und sind für Sie als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Die Zuwendungen und Servicegebühren für die Versorgung über die ÖBAV Unterstützungskasse e.V. sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Zusätzlich entfallen bei Entgeltumwandlung die Sozialabgaben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen auch darüber hinaus.
Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zahlen auf diese arbeitgeberfinanzierten Zuwendungen Sozialversicherungsabgaben (bei Entgeltumwandlung gilt die Begrenzung auf jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung).
Die Unterstützungskasse ist bilanzneutral: Für die zugesagten Versorgungsleistungen sind in der Bilanz keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
Detailinformationen
So funktioniert die Altersversorgung über die Unterstützungskasse:
Sie treten der ÖBAV Unterstützungskasse e. V. (eigenständige Versorgungseinrichtung) bei. Dies ist die Unterstützungskasse der öffentlichen Versicherer in Deutschland.
Sie sagen Ihren Mitarbeitern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung über die ÖBAV Unterstützungskasse e.V. zu.
Zur Finanzierung der vereinbarten Versorgungsleistungen schließt die ÖBAV Unterstützungskasse ( = Versicherungsnehmer) bei der Provinzial auf das Leben des Arbeitnehmers (= versicherte Person) eine Rückdeckungsversicherung ab, deren Versicherungsumfang der Arbeitgeber festlegt.
Im Versorgungsfall leistet die Provinzial an die ÖBAV Unterstützungskasse e.V., welche wiederum die Versorgungsleistung aus der Versorgungszusage erfüllt, indem sie die Versorgungsleistungen an die Mitarbeiter oder ihre Hinterbliebenen – wahlweise als lebenslange garantierte Rente oder einmalige Kapitalzahlung – zahlt.
Die administrativen Aufgaben rund um die betriebliche Altersversorgung werden von der Servicegesellschaft der Unterstützungskasse durchgeführt. Dadurch entsteht für den Arbeitgeber ein sehr geringer Verwaltungsaufwand.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Steuerfreiheit der Beiträge unter Beachtung der Leistungsobergrenzen
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge*
Wahlweise Rentenleistungen oder einmalige Kapitalzahlung
Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen und der Berufsunfähigkeit möglich
Günstige Firmenkonditionen
Besteuerung der Leistungen erst bei der Auszahlung im Versorgungsfall
Gerade für Fach- und Führungskräfte sowie leitende Angestellte ist die Unterstützungskasse ein Gewinn für die Altersversorgung, da sie hilft, eine überproportional hohe Versorgungslücke zu schließen.
* Bei Entgeltumwandlung in der Höhe begrenzt.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
Bilanzneutralität
Geringer Verwaltungsaufwand
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge *
Hohe Sicherheit durch Finanzierung über Rückdeckungsversicherung
Die Zuwendungen und Servicegebühren für die Versorgung über die ÖBAV Unterstützungskasse e. V. sind als Betriebsausgaben absetzbar. Die administrativen Aufgaben rund um die betriebliche Altersversorgung werden von der Servicegesellschaft der Unterstützungskasse durchgeführt. Zudem werden gezielt Fach- und Führungskräfte sowie Geschäfts- und Gesellschafter-Geschäftsführer erreicht.
* Bei Entgeltumwandlung in der Höhe begrenzt; bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen darüber hinaus sozialversicherungsfrei.