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Zwei Männer, einer im Anzug einer mit Warnweste, gehen durch eine Tischlerwerkstatt und unterhalten sich.

FirmenRente

Die clevere Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter

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FirmenRente - ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Unsere FirmenRente sichert Ihren Mitarbeitern eine zusätzliche rentable Altersvorsorge und Ihnen als Arbeitgeber ein effizientes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter gestalten Sie mit uns – ganz nach Ihren Wünschen.  Dabei profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Verbesserungen durch das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz:  Mit der FirmenRente sind steuerfreie Einzahlungen bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 EUR im Jahr) möglich.  Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter seit 2019 15 Prozent des umgewandelten  Betrages  als Zuschuss zur Entgeltumwandlung an ihre Mitarbeiter weiterreichen, soweit Sie dadurch Sozialabgaben einsparen. Ab 2022 gilt dies auch für bestehende Entgeltumwandlungen. Unser Tipp: Machen Sie die Höhe Ihres Zuschusses nicht von den gesparten Sozialabgaben abhängig, sondern zahlen Sie allen Mitarbeitern pauschal einen Zuschuss von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern sind dabei die Regelungen des Tarifvertrages zu beachten. Die FirmenRente bietet Ihnen als Arbeitgeber hervorragende Möglichkeiten, in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden und somit den Unternehmenserfolg von morgen zu sichern.

Das bietet Ihnen unsere FirmenRente

Die FirmenRente bietet für Sie als Arbeitgeber viele Vorteile. Sie können  eine effiziente Mitarbeiterbindung erreichen  unternehmensindividuelle Regelungen umsetzen  Motivation und Arbeitszufriedenheit fördern.  Zusätzlich profitieren Sie durch  eine Versicherungslösung ohne Bilanzberührung  keine zusätzlichen Kosten für gesetzlichen Insolvenzschutz,  keine weitere Verpflichtung nach dem Ausscheiden,  konstante Betreuung und bekannte Berater auch für ihre Arbeitnehmer  Und es gibt auch für Ihre Mitarbeiter viele weitere Gründe, sich für diesen Vorsorgeweg zu entscheiden. 
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Firmen FörderRente

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung für gering verdienende Beschäftigte

In der heutigen Zeit hat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einen hohen sozialen Stellenwert – auch für Mitarbeiter oberhalb der Einkommensgrenze von 2.575 Euro. Mit unserer Firmen FörderRente stärken Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und unterstützen Ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge – unabhängig von ihrem Einkommen.
Bei der Firmen FörderRente wird das Vorsorgekapital sicher angelegt, ohne dabei die Ertragsorientierung aus den Augen zu verlieren. Sie ist für den Förderbeitrag bei Mitarbeitern mit einem Monatseinkommen bis 2.575 Euro optimal geeignet und kann darüber hinaus für Mitarbeiter oberhalb dieser Einkommensgruppe als arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung eingesetzt werden. 
Zuschuss-Förderung in Höhe von 30 % der im Jahr gezahlten Arbeitgeberbeiträge nach § 100 EStG Einfache Umsetzung der Zuschuss-Förderung über das Lohnsteuerabzugsverfahren Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben* (* für den Teil, der nicht bereits durch das Lohnsteuerabzugsverfahren gefördert wurde) Keine zusätzlichen Kosten für Insolvenzschutz

Was ist die Firmen FörderRente?

Die Firmen FörderRente ist eine klassische Rentenversicherung mit alternativem Garantiekonzept als Direktversicherung mit Fördermöglichkeit nach § 100 EStG und / oder im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. Sie kann ausschließlich als arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung abgeschlossen werden. 
Dem Arbeitgeber werden im Rahmen der Förderung nach § 100 EStG 30 % der im Jahr gezahlten Arbeitgeberbeiträge, sofern diese mindestens 240 Euro und maximal 960 Euro bei Arbeitnehmern betragen, im Lohnsteuerabzugsverfahren erstattet.

Welche Rahmenbedingungen für die Arbeitgeberförderung gibt es?

Ein wichtiges Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnsegment stärker als bisher zu fördern. Deshalb wurden vom Gesetzgeber neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt. 
So erhalten Arbeitgeber seit Anfang 2018 einen Zuschuss, wenn sie geringverdienenden Mitarbeitern (max. 2.575 Euro brutto / Monat) mit einem Arbeitgeberbeitrag eine betriebliche Altersversorgung finanzieren. Daneben steht sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitern für die Entgeltumwandlung die Förderung im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG zur Verfügung. D.h. es können zusätzlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.

Wie hoch ist die Arbeitgeberförderung?

Zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag zwischen 240,00 Euro und 960,00 Euro jährlich, erhält er 30 % des Beitrags über eine Lohnsteuerverrechnung erstattet. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen.

Welchen Nutzen hat der Arbeitnehmer?

Mit der Firmen FörderRente können Arbeitnehmer  durch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung eine zusätzliche Vergütung erhalten,  sicher für das Alter vorsorgen, denn der Staat kann nicht auf das Vertragsguthaben bei Arbeitslosigkeit zugreifen, 
zwischen einer lebenslang garantierten Rente, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem wählen

So einfach kann Vorsorge sein

Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Zusage und zahlen die vereinbarten Beiträge in die FirmenRente.  Die Finanzierung der Beiträge erfolgt durch Umwandlung von Entgelt des Mitarbeiters. Sie beteiligen sich mit dem von Ihnen festgelegten Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung.  Mit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung gestalten Sie die Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen noch effizienter.  Ihre Mitarbeiter bauen so eine zusätzliche Altersvorsorge auf, die als lebenslange Renten mit Möglichkeit der Kapital- bzw. Teilkapitalabfindung ausgezahlt werden kann. 
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