Das Porträt
Die Direktversicherung können Sie für Ihre Mitarbeiter in Form einer Rentenversicherung abschließen. Die Provinzial bietet hierzu sichere und renditestarke Produkte an.
Finanziert der Arbeitnehmer die Direktversicherung selbst (Entgeltumwandlung), werden die Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen und an die Provinzial abgeführt.
Die Beiträge zur Direktversicherung können auch vom Arbeitgeber, z.B. anstelle einer Gehaltserhöhung, gezahlt werden. Auf eine zusätzliche, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung hat der Arbeitnehmer zwar keinen gesetzlichen Anspruch, sie eignet sich aber hervorragend zur Motivation und Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Auch eine gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist möglich.
Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Beiträge Ihrer Mitarbeiter zur Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Diese Beiträge setzen Sie als Betriebsausgaben ab.
Darüber hinaus sind die Beiträge (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für Sie und Ihren Mitarbeiter sozialabgabenfrei. Die Leistungen aus einer Direktversicherung unterliegen in vollem Umfang der Steuerpflicht und bei gesetzlich Krankenversicherten zusätzlich der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Detailinformationen
So funktioniert die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt als Vertragspartner bei der Provinzial eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Vorsorgebeiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Wirkungsvolle Ergänzung der Altersvorsorge mit flexibler Abrufmöglichkeit
Günstiger Beitragsaufwand durch Steuerersparnis (max. 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung)
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung)
Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 % des selbst finanzierten Beitrags
Zuzahlungen bis zur steuerlichen Höchstgrenze jederzeit möglich
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Volle Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgaben
Geringer Verwaltungsaufwand
Keine Bilanzberührung
erfüllt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung