Unsere Wohngebäudeversicherung
Deshalb benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung

Als Hauseigentümer sollten Sie Ihr Hab und Gut zuverlässig schützen. Von Anfang an. Immerhin haben Sie viel Geld und Arbeit darin investiert. Eine Wohngebäudeversicherung ist daher unverzichtbar. Sie entschädigt
- bei Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- bei Zerstörung oder Beschädigung an den mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen, wie z.B. das Gartenhaus, der Geräteschuppen oder die Pergola
- Folgekosten, die z.B. durch einen Brand entstehen
Umfassender Schutz für Ihr Haus
FAQ - die wichtigsten Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Zum Wohngebäude gehören alle eingefügten Sachen, die bei Trennung zerstört oder im Wesen verändert werden. Diese Gebäudebestandteile sind fest in das Gebäude eingefügt sind und somit eine Einheit mit dem Gebäude. Dazu zählen z. B.: Dachziegel, Vordächer und Schneefangzäune, Fenster, Rollo und Regenrinnen, Heizungs-, Klima-, thermische Solaranlagen.
Der Versicherungsschutz gilt aber auch für Gebäudezubehör. Das sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen wie z. B. Klingel- und Briefkastenanlagen, Markisen und Antennen. Je nach Umfang der ausgewählten Bausteine sind auch Grundstücksbestandteile mitversichert. Dazu zählen unter anderem Gartenhäuser, Grundstücksbeleuchtungen, Carports, Grundstückseinfriedungen (z.B. Zäune, Hecken), Pergolen, Kinderschaukeln und Schwimmbecken auf dem Versicherungsgrundstück.
Ihrem Berater steht ein - von Bausachverständigen entwickeltes - Wertermittlungsprogramm zur Verfügung. Dieses Programm berücksichtigt alle Besonderheiten Ihres Gebäudes und ermittelt so den korrekten Gebäudewert.
Die Gebäudeversicherung passt sich jährlich den ändernden Preisen und Löhnen des Baugewerbes an.
Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten. Sollte das Gebäude trotz Reparatur im Wert gemindert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maximalentschädigung orientiert sich hierbei an den ortsüblichen Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die gesamten ortsüblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neuwertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.