Tarifvergleich für Reiserücktrittsversicherung: Einmalschutz
Der günstige Reiserücktritt-Einmalschutz mit Selbstbehalt
Sie profitieren von:
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Tarifbedingungen (Stand: 01.12.2021). Beiträge ohne Versicherungsteuer.
Einmaliger Reiserücktritt-Schutz ohne Selbstbehalt
Sie profitieren von:
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Tarifbedingungen (Stand: 01.12.2021). Beiträge ohne Versicherungsteuer.
Umfangreicher Reiserücktritt-Einmalschutz mit Reiseabbruch
Sie profitieren von:
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Tarifbedingungen (Stand: 01.12.2021). Beiträge ohne Versicherungsteuer.
FAQ - die wichtigsten Fragen zur Reiserücktrittsversicherung: Einmalschutz
Die URV bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an.
Die URV bietet eine spezielle Objektversicherung an. Mit dieser können Ferienwohnungen, Hausboote etc. abgesichert werden.
Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bereits gebuchte Reisen sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn die Versicherung am Tag der Reisebuchung oder spätestens nach 7 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird.
Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.
In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.
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Unser Krankenversicherer ist die URV
URV - Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53
D-80530 München
Telefon: (089) 2160 - 6745
Telefax: (089) 2160 - 6746
Website: www.urv.de
E-Mail: reiseversicherung@urv.de
AG München, HRB: 137918