Staatlich gefördert und sicher bis ins hohe Alter
Unsere Riester-Rente
Die Vorteile einer Riester-Rente
Sie haben bereits einen Riester-Vertrag oder Sie haben noch keine Riester-Rente?
FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Riester-Rente
Sind Sie rentenversicherungspflichtig?
Wenn ja, sind Sie unmittelbar förderberechtigt.
Wenn nein, kommt es darauf an, ob Sie zu einem der förderberechtigten Personenkreise gehören:
Ist Ihr Ehepartner mittelbar zulageberechtigt, können Sie auch dessen staatliche Förderung von Ihrem Mindestbeitrag abziehen, sofern Ihr Ehepartner einen eigenen Vertrag hat, bei dem dieser den Mindestbeitrag von 60 Euro leistet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt jedoch auf den Vertrag Ihres Ehepartners.
Bei Rentenbeginn ist es möglich sich bis zu 30 % des Kapitals auszahlen zu lassen.
Sie können Ihr Riester-Kapital auch nutzen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren („Wohn–Riester“).