Wichtige Leistungen unserer Kfz-Versicherung im Überblick

Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist Ihr solider Basisschutz, wenn Sie mit Ihrem Auto im Straßenverkehr unterwegs sind. Schäden, die Sie Anderen zufügen, sind hiermit abgedeckt und zwar auch bei grober Fahrlässigkeit sowie im europäischen Ausland. Wir bieten Ihnen eine Option für Rabattschutz. Der Vorteil ist, dass Sie bei einem Schadenfall nicht zurückgestuft werden und somit im Folgejahr in der gleichen Schadenfreiheitsklasse bleiben.
Kfz-Teilkasko
Neben den Leistungen, die Sie durch die Haftpflicht erhalten, werden auch Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug ersetzt, wie zum Beispiel Glasbruch sowie Elementarschäden und Beschädigungen durch Brand oder Explosion. Auch der Diebstahl des Fahrzeugs ist mitversichert.
Kfz-Vollkasko
Der Rundumschutz für Ihr Auto, damit Sie unbeschwert unterwegs sein können. Neben den Leistungen aus der Teilkasko ersetzen wir auch Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus entstanden sind. Auch in der Vollkasko können Sie optional den Rabattschutz vereinbaren.
Umfassender Schutz mit Ihrer Autoversicherung
Sichern Sie sich Ihre Prämie für die THG Quote in 2023
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG, ist eine politische Maßnahme der Bundesregierung, um Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Seit Beginn des Jahres 2022 werden nun auch private und gewerbliche Halter von Elektro-Fahrzeugen für eine klimaschonende Mobilität mit einer Prämie belohnt.
Mit wenigen Klicks können Sie Ihre Prämie unkompliziert durch uns beantragen:
- Sie laden Ihren Fahrzeugschein hoch.
- Unser Partner beantragt und verkauft Ihr Zertifikat.
- Sie erhalten Ihre zugesicherte Prämie
Sie können unseren Service zur Beantragung der THG-Quote auch dann nutzen, wenn Ihr E-Fahrzeug nicht bei uns versichert ist.
Klicken Sie hier für weitere Informationen und die Beantragung der THG-Quote.
FAQ - die wichtigsten Fragen zur Autoversicherung
Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie:
- Diebstahl
- Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Glasbruch
- Tierbiss
- Schäden durch Kurzschlüsse
- Und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wir stufen jeden Vertrag zur Hauptfälligkeit (1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen, und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse gestuft. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft.
Schadenfreies Fahren wird von uns belohnt. Je mehr schadenfreie Jahre Sie fahren, desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag.
Ja, Kundenkinder bekommen eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3 (SF-Klasse) für Ihre erste eigene Autoversicherung.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Pkw ist auf ein Elternteil mit mindestens SF-Klasse 3 bei uns versichert
- keine abweichende Halterschaft (außer Ehe- / Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft)
- private Nutzung beider Pkw
- keine anrechenbare Vorversicherung
- Kundenkind ist nicht älter als 25 Jahre
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Für die leichtere Abwicklung von Schäden sollten Sie eine Internationale Versicherungskarte mit sich führen.
Sie können bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags mehrere Fahrer angeben. Wichtig ist die Angabe des jeweils jüngsten und ältesten Fahrers des versicherten Fahrzeugs. Wichtig ist die Angabe des korrekten Fahrerkreises, da dieser wesentlich für das Risiko ist.