Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Doppelter Schutz mit unserer Unfallversicherung
Über 75 % aller Unfälle passieren in der Freizeit, wo der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift. Finanzielle Rücklagen können so schnell in Gefahr geraten. Schützen Sie sich doppelt: Unfallschutz mit Kapitalvorsorge.
Unsere Produktvarianten
Warum ist eine Unfallversicherung für Kinder besonders wichtig?
Im Kindergarten und in der Schule sind Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung mit einem „Grundschutz“ versichert. Zum einen ist dieser aber oft bei weitem nicht ausreichend. Zum anderen passieren ca. 90 % der Unfälle bei Kindern in der Freizeit. Bei Unfällen an Wochenenden, in der Freizeit und im Urlaub haben Kinder folglich keinen Unfallschutz.
Welchen Versicherungsschutz bietet ZAK-Plus?
Mit einer Unfallversicherung sind die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert. Fragen wie „Woher kommt das Geld für die Zukunft des Kindes?“ oder „Was wird mit der Ausbildung, dem Beruf und der Lebensqualität?“ rücken durch die finanzielle Absicherung nach einem Unfall in den Hintergrund
Welchen Versicherungsschutz bietet Ihnen die UBR?
Genießen Sie Ihre Freizeitaktivitäten. Mit einer Unfallversicherung sind Sie im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert: Sie sind umfassend vor den finanziellen Folgen die durch einen Unfall entstehen können (z.B. sinkendes Einkommen durch eine Minderung der Arbeitskraft, steigende Ausgaben) geschützt.
Was ist das Besondere an der UBR?
Leistungsstarker Unfallschutz mit intelligenter Geldanlage verbunden zu einer doppelten Vorsorge. Denn neben dem Unfallschutz erhalten Sie bei Vertragsbeendigung eine Kapitalauszahlung. Die Kapitalauszahlung erhalten Sie selbst dann, wenn Sie Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch genommen haben.
FAQ - die wichtigsten Fragen zur Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt keine Unfallversicherung – und umgekehrt. Die Versicherungen erfüllen jeweils einen anderen Absicherungszweck.
Die Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen unabhängig einer Berufsunfähigkeit. Eine einmalige Kapitalleistung - Kernleistung der Unfallversicherung - erhalten Sie bereits ab einer Invalidität (Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit) von 1 %. Dies bedeutet, dass Sie sowohl bei geringfügigeren Verletzungen, als auch bei schweren und schwersten Verletzungen eine Kapitalleistung erhalten. Diese dient insbesondere dazu, zusätzliche Kosten für den behindertengerechten Wohnungsumbau oder Wohnungskauf, einem behindertengerechten Fahrzeug oder weiteren Unterstützungen aufzufangen. Zusätzlich kann eine monatliche Rentenleistung vereinbart werden, die lebenslang gezahlt wird. Diese kann, bei einem schweren Unfall, mögliche Verdienstausfälle auf Grund einer geringeren täglichen Arbeitszeit oder dem Wechsel in einen anderen Beruf auffangen. Sie können weitere Leistungen wie z.B. ein Krankenhaustagegeld oder ein Schmerzensgeld individuell nach ihrem Bedarf anbinden. Somit kann Ihnen die Unfallversicherung im Falle eines Unfalls eine rundum sehr gute Absicherung zu einem günstigen Beitrag bieten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zwar nur dann, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, aber auch dann, wenn die Ursache für die Berufsunfähigkeit kein Unfall, sondern eine Krankheit ist. Als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit gelten psychische Probleme oder Erkrankungen des Bewegungsapparates. Daher ist es ratsam, gesetzliche und/oder private Unfallversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren, um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern.
Eine Invalidität liegt vor, wenn bei einem Versicherten nach einem Unfall eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder/und geistigen Fähigkeiten vorliegt. In diesem Fall steht der versicherten Person im Rahmen der privaten Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung zu. Üblicherweise erhält die versicherten Person eine einmalige Kapitalzahlung. Je nachdem wie schwer die Verletzungen sind, kann eine Unfall-Rente dazukommen.
Die Höhe der Invaliditätsleistung berechnet sich in der Regel aus dem Grad der Invalidität und der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme sowie einer gewählten Progression.
Die Versicherungssumme variiert sich je nach dem gewählten Tarif und darin enthaltenen Leistungen. Welche Versicherungssumme für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.