Wie kann ich mich bei der Provinzial beschweren?
Ihre Beschwerde können Sie folgendermaßen einreichen:
• Telefonisch: Rufen Sie uns an.
• Schriftlich: Per Brief oder E-Mail
• Online-Kontaktformular: Nutzen Sie unser Kontaktformular für "Lob/Kritik/Beschwerde".
Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Hinweise sehr ernst und kümmern sich sorgfältig um Ihre Anliegen. Die Kontaktdaten der themenspezifischen Ansprechpartner finden Sie auf unseren Schreiben oder weiter oben auf dieser Seite.
Was macht die Provinzial mit meiner Beschwerde?
Nachdem wir Ihre Beschwerde erhalten haben, prüfen wir Ihr Anliegen sorgfältig.
Wenn Sie das Online-Kontaktformular für „Lob/Kritik/Beschwerde“ nutzen, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. In allen anderen Fällen entfällt dies in der Regel.
Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, holen wir je nach Thema weitere Informationen ein – etwa von unserem Team im Außendienst oder einem beteiligten Dienstleister.
Wie lange dauert es, bis ich von der Provinzial Bescheid bekomme?
Meist erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Antwort von uns. In der Regel antworten wir über den gleichen Kanal, über den Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben (z. B. per Telefon oder Post), sofern Sie keine bestimmte Antwortform angegeben haben. Aus Datenschutzgründen reagieren wir möglicherweise ausschließlich per Post.
Sollte eine abschließende Antwort innerhalb der 14 Tage nicht möglich sein, informieren wir Sie mit einem Zwischenbescheid und nennen Ihnen einen neuen Termin.
Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig entsprechen, erhalten Sie von uns eine ausführliche und verständliche Begründung. Sollte sich ein Streit unabhängig von der Rechtslage durch eine gütliche Einigung lösen lassen, unterbreiten wir Ihnen einen entsprechenden Vorschlag.
Wie kann ich die Bearbeitung der Beschwerde beschleunigen?
Sie helfen uns, indem Sie bei der Einreichung möglichst viele Informationen direkt mitliefern. Zentral sind dabei die folgenden Angaben:
Ihre vollständigen Personalien (Name, Anschrift, Kontaktdaten). Sind Sie nicht der Versicherungsnehmer, benötigen wir auch dessen Daten sowie ggf. Angaben zu mitversicherten Personen. Handelt es sich um versicherte Objekte, geben Sie bitte die Objektart und Anschrift des versicherten Objekts an.
Ihre Vertrags- oder Schadennummer.
Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts sowie eine Angabe, was Sie mit der Beschwerde erreichen möchten.
Falls Sie die Beschwerde im Namen einer anderen Person verfassen und sich stellvertretend an uns wenden, liefern Sie bitte eine Vollmacht der Person mit.
Welche alternativen Beschwerdemöglichkeiten habe ich?
Wenn eine Beschwerde in unserem Unternehmen für Sie nicht erfolgreich war, haben Sie in vielen Fällen neben einer gerichtlichen Klärung zusätzlich die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder beim Ombudsmann für Versicherungen zu beschweren.
Versicherungsombudsmann
Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dem Ombudsmann teil. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.
Genaue Informationen, wann und wie er helfen kann, finden Sie auf der Website des Ombudsmannes.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Zum Versicherungsombudsmann
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Verbraucher können sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Genaue Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Website der BaFin.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550
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