Welche Vorteile bietet Ihnen die Pensionszusage?

Die Pensionszusage – auch Direktzusage genannt – wird in Unternehmer vor allem Geschäftsführern und leitenden Angestellten angeboten. Insbesondere bei GmbH-Gesellschaftern Geschäftsführern, die zugleich Geschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter des Unternehmens sind, ist dieser Weg der betrieblichen Altersversorgung weit verbreitet.
Sie als Arbeitgeber sind selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihrem Mitarbeiter Versorgungsleistungen zu. Hierfür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken.
Die wichtigsten Informationen zur Pensionszusage
Das Unternehmen gibt dem Mitarbeiter eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Das können Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenrenten oder einmalige Kapitalzahlungen sein. Auch einmalige Kapitalzahlungen sind möglich. Damit räumen Sie Ihrem Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen ein.
Die Entgeltumwandlung Ihres Mitarbeiters zu Gunsten einer Pensionszusage ist während der Ansparzeit für ihn steuerfrei. Da es keine Höchstgrenze in Bezug auf die Beitragszahlung gibt, ist ein sehr flexibler Gestaltungsrahmen möglich.
Für Sie als Arbeitgeber sind die Beiträge zur Rückdeckung der Pensionszusage grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Wert der Rückdeckung ist in Ihrer Unternehmensbilanz zu aktivieren. Für die Verpflichtung aus der Pensionszusage bilden Sie gewinnmindernde Pensionsrückstellungen.
Zusätzlich entfallen bei Entgeltumwandlung die Sozialabgaben bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen auch darüber hinaus.
So funktioniert die Pensionszusage:
Der Arbeitgeber verspricht seinem Arbeitnehmer die Zahlung einer Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung. Bei Eintritt des Versorgungsfalles hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Um diesen Anspruch erfüllen zu können, schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Rückdeckungsversicherung bei der Provinzial ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer. Im Versorgungsfall werden die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitgeber gezahlt. Dieser kann dann die Leistungen aus der Versorgungszusage an den Arbeitnehmer erbringen.
- Liquiditätsgewinn durch Rückstellungsbildung
- Steuerfreiheit der Beiträge in unbegrenzter Höhe
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
- bei Arbeitgeberfinanzierung generell
- bei Entgeltumwandlung bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung