Das Porträt
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Pensionskasse räumt Ihren Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf künftige Leistungen ein.
Die Provinzial bietet die Pensionskasse über die Sparkassen PensionsManagement GmbH an. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der DeKaBank und dem Verband der öffentlichen Versicherer.
Finanziert der Arbeitnehmer die Direktversicherung selbst (Entgeltumwandlung), werden die Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen und an die Provinzial abgeführt.
Zudem können Sie als Arbeitgeber die Vorsorge zur Motivation und Bindung qualifizierter Mitarbeiter mit einem eigenen Beitrag unterstützen, der für Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar ist.
Auch eine gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist möglich.
Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Beiträge Ihrer Mitarbeiter zur Pensionskasse sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beiträge setzen Sie als Betriebsausgaben ab.
Darüber hinaus sind die Beiträge (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für Sie und Ihren Mitarbeiter sozialabgabenfrei. Die Leistungen aus einer Pensionskasse unterliegen in vollem Umfang der Steuerpflicht und bei gesetzlich Krankenversicherten zusätzlich der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Detailinformationen
So funktioniert die Pensionskasse:
Der Arbeitgeber schließt mit einer Pensionskasse (eigenständige Versorgungseinrichtung) eine Rentenversicherung in Form der Sparkassen Pensionskasse für den Arbeitnehmer ab und erfüllt damit seinen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Die Vorsorgebeiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Wirkungsvolle Ergänzung der Altersvorsorge mit flexibler Abrufmöglichkeit
Günstiger Beitragsaufwand durch Steuerersparnis (max. 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung)
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung)
Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 % des selbst finanzierten Beitrags
Zuzahlungen bis zur steuerlichen Höchstgrenze jederzeit möglich
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Volle Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgaben
Geringer Verwaltungsaufwand
Keine Bilanzberührung
erfüllt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung