Das Porträt des Sparkassen-Pensionsfonds
Der Sparkassen-Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige – vom Betriebsvermögen getrennte – Einrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Der komplette Leistungskatalog einer bestehen Versorgungsordnung der Anwärter und Rentner Ihres Unternehmens wird bei der Auslagerung auf den Sparkassen-Pensionsfonds übernommen.
Hierfür kommen lebenslange Altersrenten, Auszahlungspläne mit unmittelbar anschließender Restverrentung oder Einmalkapitalauszahlungen in Betracht. Zusätzlich können auf Wunsch Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden.
Der Pensionsfonds kann vielfältige Kapitalanlagemöglichkeiten nutzen, aus denen sich attraktive Renditechancen ergeben.
Detailinformationen
Ihr Unternehmen schließt mit dem Sparkassen-Pensionsfonds einen vertrag zur Übernahme der zugesagten Pensionsverpflichtung und zahlt dafür einen Einmalbeitrag. Im Gegenzug verpflichtet sich der Pensionsfonds zur Zahlung von Leistungen an den Versorgungsberechtigten.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Verbesserung der Bilanzkennzahlen
Finanzierung des Versorgungsversprechens
Verringerung der PSV-Beiträge
Reduzierung des Verwaltungsaufwands
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Rechtsanspruch auf Leistungen