Die Vorteile für Arbeitgeber im Überblick

- Zuschuss-Förderung in Höhe von 30 % der im Jahr gezahlten Arbeitgeberbeiträge nach § 100 EStG
- Einfache Umsetzung der Zuschuss-Förderung über das Lohnsteuerabzugsverfahren
- Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben*
- Keine zusätzlichen Kosten für Insolvenzschutz
* für den Teil, der nicht bereits durch das Lohnsteuerabzugsverfahren gefördert wurde
Firmen FörderRente - die wichtigsten Informationen
Die Firmen FörderRente ist eine klassische Rentenversicherung mit alternativem Garantiekonzept als Direktversicherung mit Fördermöglichkeit nach § 100 EStG und / oder im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. Sie kann ausschließlich als arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung abgeschlossen werden.
Dem Arbeitgeber werden im Rahmen der Förderung nach § 100 EStG 30 % der im Jahr gezahlten Arbeitgeberbeiträge, sofern diese mindestens 240 Euro und maximal 960 Euro bei Arbeitnehmern betragen, im Lohnsteuerabzugsverfahren erstattet.
Die Firmen FörderRente ist ein Produkt der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG.
Ein wichtiges Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnsegment stärker als bisher zu fördern. Deshalb wurden vom Gesetzgeber neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt.
So erhalten Arbeitgeber seit Anfang 2018 einen Zuschuss, wenn sie geringverdienenden Mitarbeitern (max. 2.575 Euro brutto / Monat) mit einem Arbeitgeberbeitrag eine betriebliche Altersversorgung finanzieren.
Daneben steht sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitern für die Entgeltumwandlung die Förderung im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG zur Verfügung. D.h. es können zusätzlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.

Ein Beispiel:
Zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag zwischen 240,00 Euro und 960,00 Euro jährlich, erhält er 30 % des Beitrags über eine Lohnsteuerverrechnung erstattet.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen.
Mit der Firmen FörderRente können Arbeitnehmer
- durch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung eine zusätzliche Vergütung erhalten,
- Hartz-IV-sicher für das Alter vorsorgen, denn der Staat kann nicht auf das Vertragsguthaben bei Arbeitslosigkeit zugreifen,
- zwischen einer lebenslang garantierten Rente, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem wählen,
- bei ausreichender Wertentwicklung von einem Garantiezuwachs aus laufenden Erträgen profitieren,
- eine erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 zum Renteneintritt erhalten – kostenlos,
- zum Rentenbeginn eine Partnerrente einschließen.