Fehler passieren – ein kleines Versehen reicht schon aus. Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie.

Zwischen Aufwachen und Schlafengehen kann einiges passieren.
Ein Sachschaden am Handy des Freundes, das Ende der berühmten „Ming-Vase“ oder gar ein Personenschaden. Wer einen Schaden verursacht – egal ob versehentlich oder fahrlässig – muss ihn laut Gesetz wiedergutmachen. Schlimmstenfalls in unbegrenzter Höhe mit dem gesamten privaten Vermögen, ein Leben lang.
Ihre Privathaftpflichtversicherung hilft dabei und schützt Sie vor diesen finanziellen Folgen.
Für wen ist die Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in voller Höhe. Das regelt das Gesetz auf Basis der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB Abs.1. Die Haftpflichtversicherung dient als Grundabsicherung des eigenen Vermögens, als existenzieller Schutz des eigenen Einkommens und somit der Familie. Bei Schäden unter Nachbarn oder Freunden dient sie der Vermeidung von Streitigkeiten und sichert somit ein ungetrübtes Verhältnis untereinander.
Leistungen erbringt die private Haftpflichtversicherung bei begründeten Ansprüchen, wenn
- eine Person verletzt oder getötet wurde,
- eine Sache beschädigt oder zerstört wurde oder
- ein reiner Vermögensschaden verursacht wurde.
Den Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung können Sie selbst bestimmen.
Die leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung – zuverlässig, sicher und einfach!
Umfassender privater Schutz
FAQ - die wichtigsten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Wenn Sie beispielsweise Freunden beim Umzug helfen und eine Kiste mit Geschirr fallen lassen, ersetzt die Privathaftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.
Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind deliktunfähig, das heißt, sie haften nicht für Schäden, die sie anrichten. Zerkratzt Ihr dreijähriges Kind mit dem Laufrad das Auto des Nachbarn, bestehen keine Ansprüche auf Ersatz des Schadens, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Damit es keinen Streit gibt, leistet die Privathaftpflichtversicherung hier auf Wunsch bis zu 10.000 EUR Schadenersatz.
Sie haben eine Antivirensoftware installiert und trotzdem hat sich von Ihrem PC aus ein Virus verbreitet und auf fremden Computern einen Datenverlust verursacht? Die Privathaftpflichtversicherung leistet auch hier Ersatz für den entstandenen Schaden.
Beim Anbringen einer Lampe fällt die Leiter um und beschädigt das Waschbecken. Den Schaden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.
Ja, über die Privathaftpflichtversicherung haben Sie gleichzeitig auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Ihr selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus. Sollten Sie im Winter mal nicht rechtzeitig den Schnee vor Ihrem Haus geräumt haben und der Paketbote rutscht aus, zahlen wir die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
Sie leihen sich beim Nachbarn eine Bohrmaschine. Bei der Arbeit damit fällt sie Ihnen aus der Hand. Die Kosten für Reparatur oder Ersatz erstattet Ihre Privathaftpflichtversicherung mit einem kleinen Selbstbehalt.
Wenn Sie Schlüssel verlieren, die man Ihnen privat oder dienstlich anvertraut hat, ersetzen wir die Kosten für den Ersatz und Austausch bis zu 50.000 EUR.
Ihre Privathaftpflichtversicherung begleitet Sie auch auf Reisen im In- und Ausland. Innerhalb der EU, der Schweiz und Norwegen sogar zeitlich unbegrenzt, weltweit für bis zu einem Jahr. Dazu gehört auch, dass Schäden am Inventar Ihrer Ferienunterkunft von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden.
Nein, der Öltank wird mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht abgesichert.