Zulage und Eigenbeitrag des Ehepartners*
{{monthlyContributionSpouse() | currency: 'EUR'}}
Ihr monatlicher Beitrag,
um die volle Zulage zu erhalten.
Ihr Ehepartner* ist unmittelbar zulageberechtigt und kann über einen eigenen Riester-Vertrag die Zulageförderung nutzen.
Ihr Ehepartner* ist ebenfalls unmittelbar zulageberechtigt und kann über einen eigenen Riester-Vertrag die Zulageförderung nutzen.
Ihr Ehepartner* ist mittelbar zulageberechtigt und erhält die volle staatliche Zulage, wenn er einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlt.
Ihr Ehepartner* gehört zu den mittelbar Zulageberechtigten. Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Ehepartner* einen eigenen Riester-Vertrag mit einem Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr abzuschließen, um ebenfalls in den Genuss der staatlichen Zulage zu kommen. Probieren Sie hier aus, welche zusätzliche staatliche Zulage Sie erhalten könnten, indem Sie einfach mal die Frage nach dem eigenen Riester-Vertrag mit „Ja” beantworten.
Ihr Ehepartner* hat als unmittelbar Zulageberechtigter die Möglichkeit, über einen eigenen Riester-Vertrag in den Genuss der staatlichen Zulage zu kommen. Und nur dann können Sie als mittelbar Zulageberechtigter einen eigenen Riester-Vertrag beantragen. Beantworten Sie hierzu die Frage nach dem eigenen Riester-Vertrag für Ihren Ehepartner mit "Ja". Sie sehen dann, wie viel Zulage in beide Verträge fließt.
Ihr Ehepartner* ist ebenfalls zulageberechtigt. Schauen Sie sich an, wieviel steuerliche Förderung in seinen Riester-Vertrag fließt, wenn er einen eigenen Vertrag abschließt. Beantworten Sie dafür die Frage nach dem eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners* mit "Ja".