FirmenRente - ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Unsere FirmenRente sichert Ihren Mitarbeitern eine zusätzliche rentable Altersvorsorge und Ihnen als Arbeitgeber ein effizientes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter gestalten Sie mit uns – ganz nach Ihren Wünschen.
Dabei profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Verbesserungen durch das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz:
Dabei profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Verbesserungen durch das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz:
- Mit der FirmenRente sind steuerfreie Einzahlungen bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung (2021: 6.816 EUR im Jahr) möglich.
- Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter seit 2019 15 Prozent des umgewandelten sozialversicherungspflichtigen Betrages pauschal als Zuschuss zur Entgeltumwandlung an ihre Mitarbeiter weiterreichen. Ab 2022 gilt dies auch für bestehende Entgeltumwandlungen.
Unser Tipp: Beginnen Sie schon in diesem Jahr mit der Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern sind dabei die Regelungen des Tarifvertrages zu beachten. Die FirmenRente bietet Ihnen als Arbeitgeber hervorragende Möglichkeiten, in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden und somit den Unternehmenserfolg von morgen zu sichern.
Mehr Förderung mit neuem Förderbeitrag
Ein zusätzlicher Förderbeitrag für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 2.575 Euro ergänzt die Möglichkeiten für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber erhalten Sie im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Gutschrift für die von Ihnen gezahlten zusätzlichen Beiträge. Wir bieten Ihnen hierzu unsere Firmen FörderRente an.
In der heutigen Zeit hat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einen hohen sozialen Stellenwert – auch für Mitarbeiter oberhalb der Einkommensgrenze von 2.575 Euro. Mit unserer Firmen FörderRente können Sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber unabhängig vom Einkommen Ihrer Mitarbeiter weiter erhöhen.
In der heutigen Zeit hat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einen hohen sozialen Stellenwert – auch für Mitarbeiter oberhalb der Einkommensgrenze von 2.575 Euro. Mit unserer Firmen FörderRente können Sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber unabhängig vom Einkommen Ihrer Mitarbeiter weiter erhöhen.
Unsere FirmenRente im Detail
Was macht die FirmenRente so interessant für Altersvorsorge? | |||
Flexibilität in der Ansparphase |
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Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel |
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Flexibilität in der Leistungsphase |
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Ohne Gesundheitsfragen / -prüfung möglich | |||
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Welche kostenlosen Optionen bieten wir Ihnen? | |||
PflegeRentenoption | Option auf eine erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 zum Rentenbeginn ist kostenlos mitversichert. | ||
Hinterbliebenenschutz | Einschluss einer Hinterbliebenenrente bis zwei Monate vor Rentenbeginn (Partnerrenten-Option). | ||
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Wie profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von der staatlichen Förderung? | |||
Förderung als Direktversicherung | Die Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung (2021: 6.816 EUR im Jahr ) steuerfrei. Nach § 40b EStG (alte Fassung) pauschalversteuerte Beiträge in einen kapitalgedeckten Vertrag werden von den 8 % abgezogen. Darüber hinaus sind die Beitragszahlungen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2021: 3.408 EUR im Jahr) sozialversicherungsfrei. Der Förderbeitrag für rein arbeitgeberfinanzierte Direktversicherungen ist zusätzlich zu den 8 % steuerfrei und wird auf die sozialversicherungsfreien Einzahlungen bis 4 % angerechnet. | ||
Besteuerung der Versorgungsleistungen | Die späteren Leistungen sind vom Arbeitnehmer zu versteuern – jedoch in der Regel im Alter mit deutlich niedrigerem Steuersatz. Bei Arbeitnehmern, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, fallen darüber hinaus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Für gesetzlich pflichtversicherte Betriebsrentner fallen Krankenkassenbeiträge allerdings nur dann an, wenn der Freibetrag überschritten wird (2021: 164,50 monatlich bzw. einmalig 19.740 EUR). Nur für den darüber hinaus gehenden Betrag sind Krankenkassenbeitrage zu leisten. In der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze in gleicher Höhe. Übersteigt die Betriebsrente die Freigrenze, ist für die gesamte Betriebsrente der Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen. | ||
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