Freiwillig engagiert? Aber sicher!
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Wer ehrenamtlich in verantwortlicher Position tätig ist, braucht eine Absicherung gegen Schäden, die aus der Arbeit des Vereins heraus entstehen können. Denn der Verein und damit der Vorstand in Person, so steht es im Vereinsrecht, ist für Schäden verantwortlich, die Dritten zugefügt werden. Und damit ist er auch zum Schadenersatz verpflichtet. |
Besonders kleine Vereine brauchen Schutz
Während die großen und insbesondere auch die Sportvereine in der Regel über ihre Landesverbände abgesichert sind, machen sich kleine und Kleinstvereine oft erst zu spät Gedanken über ihren Versicherungsschutz.
Agentur
Generalagentur Nehls
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