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Allgemeine Leistungen

Versichert sind Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn der Schaden durch berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.

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Weiterhin sind Rückgriffsansprüche (Regressansprüche) des Dienstherren/Arbeitgebers gegen Sie wegen Schäden versichert, die Ihr Dienstherr/Arbeitgeber einem Dritten zu ersetzen hatte.
Die Diensthaftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgeber wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden. Das ist der Fall, wenn der Dienstherr/Arbeitgeber direkt geschädigt wurde.

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Ersatzansprüche gegen den Versicherten
  • Rückgriffsansprüche aus Schäden, die der Dienstherr des Versicherten gegenüber Dritten zu erfüllen hatte
  • Ersatzansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden
  • Sachschäden, die aus einer technischen Tätigkeit des Versicherten resultieren

Besondere Bestimmungen

Lehrer sind abgesichert,

  • wenn Sie Experimentalunterricht erteilen
  • wenn Sie Schulausflüge oder Klassenfahrten leiten oder begleiten
  • wenn Sie Nachhilfeunterricht geben
  • als Kantor oder Organist 

Personen mit technischer Tätigkeit sind abgesichert gegen

  • Forderungen aus Schäden infolge ihrer technischen Tätigkeit.

Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Amts-Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Sie benötigen deshalb eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

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