Allgemeine Leistungen
Versichert sind Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn der Schaden durch berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.
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Weiterhin sind Rückgriffsansprüche (Regressansprüche) des Dienstherren/Arbeitgebers gegen Sie
wegen Schäden versichert, die Ihr Dienstherr/Arbeitgeber einem Dritten zu ersetzen hatte.
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Der Versicherungsschutz umfasst:
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Ersatzansprüche gegen den Versicherten
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Rückgriffsansprüche aus Schäden, die der Dienstherr des Versicherten gegenüber Dritten zu erfüllen hatte
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Ersatzansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden
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Sachschäden, die aus einer technischen Tätigkeit des Versicherten resultieren
Besondere Bestimmungen
Lehrer sind abgesichert,
- wenn Sie Experimentalunterricht erteilen
- wenn Sie Schulausflüge oder Klassenfahrten leiten oder begleiten
- wenn Sie Nachhilfeunterricht geben
- als Kantor oder Organist
Personen mit technischer Tätigkeit sind abgesichert gegen
- Forderungen aus Schäden infolge ihrer technischen Tätigkeit.
Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Amts-Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Sie benötigen deshalb eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
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