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Überlassen Sie Ihre Altersvorsorge uns und nicht dem Zufall

Anders als die gesetzliche Rentenversicherung garantieren wir Ihnen die Höhe Ihrer PrivatRente. Entscheiden Sie sich für Sicherheit und Tradition. Denn als führender Versicherer in Ihrer Region sind wir schon seit jeher eng mit Land und Leuten verbunden. Verlassen auch Sie sich auf Ihre Provinzial!

  • Warum ist eine private Rentenversicherung so wichtig?
  • Wie funktioniert die PrivatRente?
  • Von welchen Steuervorteilen profitieren Sie?
  • Welche Zusatzabsicherungen können Sie wählen?

Warum ist eine private Rentenversicherung so wichtig?

Wer nach aktivem Berufsleben weiterhin eine hohe Lebensqualität genießen möchte, braucht eine zusätzliche Altersvorsorge.

 

Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung
Mit der PrivatRente können Sie Ihre Zukunft verlässlich und flexibel nach Ihren Wünschen planen. Diese Vorteile sind Ihnen sicher:

  • Schließen der gesetzlichen Rentenlücke durch private Vorsorge
  • Wahl zwischen lebenslanger Rente, Einmalauszahlung oder einer Kombination aus beidem
  • Während der Abrufphase sind Teilauszahlungen möglich
  • Beitragszahlung laufend oder einmalig sowie Zuzahlungen bis zu Beginn der Abrufphase möglich
  • Geringe Besteuerung während der Auszahlungsphase
  • Zusätzliche Renditechancen durch Anlage der Überschussanlage in Fonds möglich
  • Zusätzlicher Risikoschutz: Erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit durch PflegeRentenoption inklusive
  • Jetzt neu! Schnelle und unkomplizierte Hilfe bei schwerer Krankheit: einmalige und einkommensteuerfreie Kapitalentnahme durch die Dread Disease-Option inklusive
  • Hinterbliebenenabsicherung vereinbar
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ebenfalls vereinbar
  • Teuerungsausgleich zum Erhalt der Kaufkraft durch optionalen Einschluss einer Dynamik
  • Vorzeitiger Rentenbeginn auch vor Ende des 60. Lebensjahrs wählbar
  • Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

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Wie funktioniert die PrivatRente?

 

Beitragszahlung
Auch bei der Zahlung der Beiträge haben Sie die Wahl: Möchten Sie Ihre Beiträge laufend einzahlen oder auf einen Schlag? Möchten Sie nur ein paar Jahre lang zahlen oder bis zum Rentenbeginn?

 

Rentenauszahlung
Falls Sie sich für die aufgeschobene Rente entschieden haben, profitieren Sie von folgenden Auszahlungsmöglichkeiten:

  • Garantierte Rente auf Lebenszeit
  • Einmalige Kapitalauszahlung
  • Teilauszahlungen

Sie können sich bis spätestens zwei Monate vor dem von Ihnen bestimmten Rentenbeginn mit der Entscheidung Zeit lassen. Die Nutzung einer Auszahlungsoption zur Steueroptimierung ist ebenfalls möglich – auch mit Teilauszahlungen.

 

Im Todesfall vor Beginn der Rentenzahlung
Tritt der Todesfall vor Beginn der Rentenzahlung ein, zahlen wir die bis zum Todestag fällig gewordenen Beiträge der Hauptversicherung an die von Ihnen bestimmte Person zurück.

 

Im Todesfall nach Beginn der Rentenzahlung
Tritt der Todesfall hingegen nach Beginn der Rentenzahlung ein, wird je nach gewähltem Tarif folgendermaßen verfahren:

  • Tarif ZR (mit Rentengarantiezeit): Tritt der Todesfall innerhalb der vorher festgelegten Rentengarantiezeit ein, wird die Rente bis zum Ende dieser Garantiezeit an eine von Ihnen bestimmte Person weiter gezahlt. Auf Wunsch kann auch eine einmalige Kapitalabfindung der noch ausstehenden Renten verlangt werden. Bei der Wahl der Garantiezeit gilt die Faustformel: Je kürzer diese Garantie gewählt wird, desto höher ist Ihre Rente. Sie selbst erhalten Ihre Rente natürlich in jedem Fall lebenslang.
  • Tarif ZRK (mit Kapitalrückgewähr): Bei diesem Tarif zahlen wir an die von Ihnen bestimmte Person die für den gewählten Rentenzahlungsbeginn vereinbarte Kapitalabfindung abzüglich der bereits gezahlten vereinbarten Renten

Überschussbeteiligung für zusätzliche Rendite
Informationen zur Überschussbeteiligung entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen:

Versicherungsunterlagen zur Rentenversicherung (PDF; 589 KB)

 

PflegeRentenoption
Für eine umfassende Altersvorsorge ist auch die finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall wichtig. Aus diesem Grund bietet Ihnen die Provinzial kostenlos und ausgezeichnet:

Die erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit mit unserer PflegenRentenoption!

Sind Sie zu Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig, können Sie ab einem Mindestalter von 60 Jahren in den Jahren der Abrufphase eine erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit beantragen. Diese Option ist für Sie kostenlos!

Weitere Informationen liefert Ihnen auch unsere Broschüre PflegeRentenoption (PDF; 188KB)

 

Beispielrechnungen
Wie viel Rente Sie mit der PrivatRente kassieren können, veranschaulichen Ihnen unsere Beispielrechnungen:

Versorgungsvorschlag PrivatRente nach Tarif ZR (PDF; 144 KB)
Versorgungsvorschlag PrivatRente nach Tarif ZRK (PDF; 144 KB)

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Von welchen Steuervorteilen profitieren Sie?

 

Bei Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung
Private Vorsorge lohnt sich steuerlich auch nach in Kraft treten des Alterseinkünftegesetzes. Nach wie vor haben Sie bis kurz vor Rentenbeginn die Möglichkeit, sich das angesammelte Kapital auszahlen zu lassen (Kapitalauszahlung). Für diesen Fall gelten die folgenden Regeln für die Besteuerung der Erträge:

Die Erträge sind dabei definiert als Differenz aus Kapitalauszahlung und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Beiträge für Zusatzversicherungen).

Wenn die Aufschubzeit Ihrer Rentenversicherung mindestens 12 Jahre betragen hat und Sie am Tag der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind, ist die Hälfte der Erträge, die wir für Sie erwirtschaftet haben, steuerfrei. Ferner können Sie sich innerhalb der letzten fünf Jahre der Aufschubzeit jeweils zum Jahrestag einen Teil Ihres Kapitals auszahlen lassen. So sind Sie in dieser Zeit flexibler und können für Ihre Rentenversicherung die Freibeträge der Kapitalertragsteuer mehrfach nutzen (statt alle Erträge zum Ende der Aufschubzeit auf einmal zu versteuern) und dadurch optimal ausschöpfen.

 

Bei laufender Rentenauszahlung
Haben Sie eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart, dann werden alle erwirtschafteten Erträge unversteuert in die Rente "mitgenommen", und Sie profitieren dann ganz besonders von den Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes: die Besteuerung dieser Renten ist nämlich mit dem Alterseinkünftegesetz deutlich abgesenkt worden. So müssen zum Beispiel bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren nur noch 18% der Rente als Ertragsanteil mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert werden.

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Welche Zusatzabsicherungen können Sie wählen?

 

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bei Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) für die PrivatRente gilt: Solange Berufsunfähigkeit besteht, wird Ihre private Rentenversicherung beitragsfrei gestellt und Sie bekommen, falls vereinbart, die versicherte Rente. Der volle Versicherungsschutz Ihrer PrivatRente bleibt natürlich bestehen.

 

Risiko-Zusatzversicherung
Mit der Risiko-Zusatzversicherung (RZV) erweitern Sie Ihre leistungsstarke PrivatRente um einen zusätzlichen Sicherheitsbaustein, der Ihre Angehörigen mit einer einmaligen Kapitalleistung wirksam absichert, falls Ihnen etwas zustößt.

 

Unfall-Zusatzversicherung
Die Unfall-Zusatzversicherung (UZV) bietet eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen bei Unfalltod für einen geringen zusätzlichen Beitrag. Sie ist insbesondere für Personen, deren Leben auf Grund beruflicher Tätigkeit oder individueller Freizeitgestaltung erhöht unfallgefährdet ist, empfehlenswert.

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