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Merkblatt zur DV

 

Vorbemerkung

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elek­tronischen Datenverarbeitung (EDV) erfül­len. Nur so lassen sich Vertrags­verhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemein­schaft vor miss­bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfah­ren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Per­son wird durch das Bundesdaten­schutzge­setz (BDSG) geregelt. Da­nach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenver­ar­beitung und -nutzung stets, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erforderlich ist oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Inter­esse des Betroffe­nen an dem Ausschluss der Verar­beitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessen­abwä­gung und im Hinblick auf eine sicherere Rechtsgrundlage für die Da­ten­verarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilli­gungser­klärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung  des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider­ruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antrag­stellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten ge­setzlich zulässi­gen Rahmen, wie in der Vorbemerkung be­schrieben, erfolgen.

Schweigepflichtentbindungserklärung 

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betrof­fenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kran­ken- und Unfallver­sicherung (Personenversicherung) ist daher im An­trag auch ei­ne Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Daten­verarbeitung und -nutzung nennen.

1. Datenspeicherung bei ihrem Versicherer

Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter wer­den zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennum­mer, Versicherungs­summe, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbin­dung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermitt­lers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Ver­tragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Anga­ben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Fest­stellung Ihrer Reparaturwerkstatt über ei­nen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis­tungsdaten).

2. Datenübermittlung an Rückversicherer

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernomme­nen Risiken achten. Des­halb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückver­siche­rer im In- und Aus­land ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entspre­chende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versi­cherungs­nummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Ein­zelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rück­versicherer bei der Risiko- und Schadenbe­urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Un­terlagen zur Verfügung gestellt.

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückver­sicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

3. Datenübermittlung an andere Versicherer

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei An­trag­stellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Ver­sicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenab­wick­lung wichti­gen Um­stände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frü­here Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleich­ar­tige andere Versiche­rungen (beantragte, bestehende, abge­lehnte oder ge­kündigte). Um Versicherungsmiss­brauch zu ver­hindern, eventuelle Wi­dersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu­klären oder um Lüc­ken bei den Feststel­lungen zum entstandenen Schaden zu schlie­ßen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, ge­setzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Ver­sicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und An­schrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschut­zes und des Risi­kos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schaden­tag.

4. Zentrale Hinweissysteme

Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Auf­klärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständi­gen Fach­verband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch ent­sprechende Anfragen anderer Versicherer zu beant­worten. Da­zu beste­hen beim Gesamtverband der Deutschen Ver­sicherungs­wirt­schaft e. V. (GDV) und beim Ver­band der privaten Krankenversiche­rung e. V. (PKV) zentrale Hinweissysteme. Die Auf­nahme in diese Hinweis­systeme und deren Nutzung er­folgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen Sys­tem verfolgt wer­den dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei­spiele:

Haftpflichtversicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmiss­brauchs besteht.

Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.

Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Dieb­stählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Ver­siche­rungs­missbrauchs besteht.

Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.

Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitrags­zuschlag

  • aus versicherungsmedizinischen Gründen,
  • aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,
  • wegen verweigerter Nachuntersuchung.

Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versiche­rungsneh­mers wegen geforderter Beitragszuschläge.

Zweck: Risikoprüfung.

Rechtsschutzversicherer

  • Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten.
  • Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten.
  • Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung.

Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der An­tragstellung.

Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brand­stiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Ver­sicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Scha­den­summen erreicht sind.

Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Miss­brauchs.

Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Ver­sicherungmiss­brauchs) Schadenfällen, ins­besondere in der Reisegepäck­ver­sicherung.

Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungs­miss­brauch.

Unfallversicherer

  • Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
  • Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen,
  • außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung.

 Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe

Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversi­che­rung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bauspa­ren, Kapi­talanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbständige Unter­nehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Ver­siche­rungs­schutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmens­gruppen zusammen.

Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur ein­mal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unterneh­men der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungs­num­mer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsda­tum, Konto­nummer und Bankleit­zahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungs­da­ten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt.

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kunden­nummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unterneh­men der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann einge­hende Post immer richtig zu­geordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zu­ständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer­den.

Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunter­nehmen der Gruppe abfragbar.

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweili­gen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundes­datenschutzgesetzes zu beachten sind. Bran­chenspezifi­sche Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dage­gen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Ausge­nommen hiervon sind die Gesundheitsdaten der Provinzial NordWest, die an die vertragsführende Landesdirektion übermittelt werden.   

Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an:

  • Provinzial NordWest Holding Aktiengesellschaft,
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft,
  • Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft,
  • Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG,
  • Versam Versicherung Asset Management GmbH,
  • Provinzial NordWest Pensionsberatung GmbH
  • Provinzial NordWest VersicherungsInformatik GmbH.

Die Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft und die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft handeln zugleich als Landesdirektion

  • der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, 
  • der Union Krankenversicherung AG (UKV) / der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG,
  • der Union Reiseversicherung AG (URV),
  • der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
  • der S-Pensionskasse AG und der S-Pensionsfonds AG.

Des Weiteren erfolgt eine Datenübermittlung an die Provinzial Rheinland, sofern es zur Vertragsführung, insbeson­dere bei Mitversicherungen, Konsortialvereinbarungen oder ähnlichen Formen der Zusammenarbeit, erforderlich ist.

Der Unternehmensgruppe der Provinzial Rheinland gehören zurzeit folgende Unternehmen an:

  • Provinzial Rheinland Versicherung AG, Die Versicherung der Sparkassen
  • Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Die Versicherung der Sparkassen
  • Provinzial Rheinland Holding, Ein Unternehmen der Sparkassen
  • Pro Tect Versicherung AG.

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanz­dienstleistungen (z. B. Kredite, Bauspar­verträge, Kapitalan­lagen, Immo­bilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapital­an­lage- und Immobilien­gesellschaften außerhalb der Gruppe zusam­men.

Zurzeit kooperieren wir mit:

  • den Westfälisch-Lippischen Sparkassen,
  • der Westdeutschen Landesbank,
  • der LBS Nordrhein-Westfalen,
  • der Firma Genworth Financial,
  • den Sparkassen des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holsteins,
  • Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sparkassen mit Geschäftsstellen in Hamburg,
  • der HSH Nordbank AG,
  • der Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale,
  • der LBS Schleswig-Holstein,
  • der LBS öffentliche Bausparkasse Hamburg,
  • der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG,
  • der LBS-Immobilien GmbH für Schleswig-Holstein.

 

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Be­treuung der so gewonne­nen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rah­men ei­ner Kundenbe­ratung / -betreuung Versicherungen als Ergän­zung zu den eige­nen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Daten­verar­beitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführun­gen unter Punkt 6.

Außerdem arbeiten wir mit der ÖRAG-Service-GmbH zusammen, um eine jederzeitige Erreichbarkeit zu gewähr­leisten. Ferner erbringt die ÖRAG-Service-GmbH Assistance-Leistungen im Schadenfall.

6. Betreuung durch Versicherungsvermittler

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonsti­gen Dienstleistungsangebots unserer Unter­nehmensgruppe bzw. unse­res Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Ver­mittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Fi­nanzdienst­leistun­gen berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelperso­nen auch Ver­mittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenar­beit bei Finanz­dienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapital­anlage- und Immobiliengesellschaften u. a.

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Ver­mittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Bera­tung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Lei­stungs­da­ten, z. B. Versiche­rungsnummer, Beiträge, Art des Ver­siche­rungs­schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versiche­rungsleistungen, sowie von unseren Partnerunter­nehmen Anga­ben über andere finanzielle Dienstleistun­gen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpas­sungen in der Personenversicherung kön­nen an den zu­ständigen Ver­mittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezo­ge­nen Daten im Rahmen der genannten Bera­tung und Betreuung des Kun­den. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrele­vanten Daten infor­miert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflich­tet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonde­ren Verschwiegen­heitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Daten­geheimnis) zu beachten.

Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Ver­mittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unterneh­men Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sper­rung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutz­beauftragten Ihres Ver­siche­rers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver­sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

 

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